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Einleitung

Österreich ist vielsprachig und vielfältig

Menschen in Österreich sprechen sehr viele unterschiedliche Sprachen. Sie fühlen sich verschiedenen Gruppen zugehörig, die für sich eine unterschiedliche Geschichte, Kultur, Sprache und Identität in Anspruch nehmen. Gesetzlich schützt Österreich diese Vielfalt durch die Anerkennung unterschiedlicher „Volksgruppen“. Schließlich prägen diese nicht nur in der Gegenwart, sondern haben auch die Geschichte des Landes mitgestaltet.

 

In der Habsburgermonarchie war Vielsprachigkeit die Regel, es gab nicht allein eine, sondern neun Staatssprachen (Deutsch, Ungarisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Ruthenisch, Slowenisch und Tschechisch).

 

Welche Sprachen Menschen sprechen, veränderte sich nicht nur durch Migration, sondern auch durch veränderte Grenzziehungen und auch durch Druck, die dominante Sprache anzunehmen.

 

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 entstanden auf dem Gebiet der ehemaligen Habsburgermonarchie neue Staaten. Die Festlegung der Grenzen wurde vor allem mit Sprachen und Sprachgrenzen gerechtfertigt. Tatsächlich war kein Gebiet in Zentraleuropa jemals in der Geschichte von nur einer Sprachgruppe besiedelt. Die neu gegründete Republik (Deutsch-)Österreich umfasste das Gebiet, in dem der Großteil der Bevölkerung hauptsächlich Deutsch sprach. Allerdings war in vielen Regionen im Burgenland, in der Steiermark, in Kärnten und dem nördlichen Niederösterreich, aber auch in Wien für einen großen Anteil der Bevölkerung Deutsch nicht die Umgangssprache.

 

Der Schutz ihrer Sprache ist nur eine der Garantien, die für Minderheiten mehrfach offiziell festgeschrieben wurden – erstmals 1848, die Regelung aus 1867 ist bis heute gültig. Der Staatsvertrag von 1955 legte den Grundstein für die Anerkennung der Rechte der Volksgruppen durch das internationale Völkerrecht. Seit 1976 regelt das Volksgruppengesetz genauer, wie die anerkannten Volksgruppen geschützt und gefördert werden. Was das in der Praxis tatsächlich bedeutet, war und ist sehr unterschiedlich. Jede einzelne Volksgruppe wird durch einen eigenen Volksgruppenbeirat vertreten, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Aktuell haben die folgenden sechs Gruppen ein solches Gremium: Die kroatische und ungarische Bevölkerung im Burgenland, die slowenische in Kärnten sowie die slowakische und tschechische in Wien. Die österreichischen Rom*nija bilden die einzige Gruppe, die im gesamten Bundesgebiet anerkannt ist. Weitere Minderheiten versuchen, diesen offiziellen Status zu erreichen. Der gesetzliche Maßstab für eine solche Anerkennung ist, dass eine Gruppe „autochthon“ ist, also schon seit langer Zeit in Österreich ansässig ist (seit wann genau, ist eine offene Frage).

 

Worauf Volksgruppen-Vereine ihre Tätigkeiten konzentrieren, ist sehr unterschiedlich. Menschen außerhalb der Volksgruppen erwarten – vom Begriff der „Volksgruppe“ geleitet – oft einen Schwerpunkt auf Tanz- und Musikpflege und die Verbreitung sogenannter Volkskultur. Für manche Vereine sind diese kulturellen Praktiken tatsächlich eine wichtige Möglichkeit zur Vernetzung untereinander und sie bieten Gelegenheit, in der Öffentlichkeit aufzutreten – in keinem Fall ist das aber die Hauptaufgabe. Besonders die Dokumentation und Vermittlung der Sprache ist oft auf ehrenamtliches Engagement angewiesen und daher einer der wichtigsten Inhalte in den Veranstaltungen dieser Vereine. Die Aufgaben, die Organisationen der anerkannten Volksgruppen wahrnehmen, reichen vom Erhalten und Betreiben von mehrsprachigen Schulen, der Vertretung von Studierenden bis zu Sozialarbeit, vom Sport bis zum Theaterspielen.

 

In dieser Web-Ausstellung hat das Haus der Geschichte Österreich gemeinsam mit Vertreter*innen der jeweiligen Volksgruppenbeiräte jeweils zwei Objekte pro Gruppe ausgewählt, die von der Geschichte und Gegenwart dieser verschiedenen Minderheiten in Österreich erzählen. Sie zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Erfahrungen dieser Gruppen waren und sind und wie wichtig es ist, dieses historische Erbe für die Zukunft zu erhalten.

Weiterführende Texte

Warum Vielsprachigkeit die Norm war, als die Republik Österreich 1918 gegründet wurde und die Idee von einsprachigen Nationalstaaten so populär, aber nicht mit der Realität vereinbar war, können Sie hier nachlesen.

 

Hier bieten wir Ihnen eine Web-Ausstellung zur Entstehung von Grenzen in vielsprachigen Gebieten.

 

Diese externe Artikelsammlung erklärt den offiziellen Umgang der Habsburgermonarchie mit Vielsprachigkeit.

 

In der Verfassung führt der Artikel 8 aus, dass die „Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung [der] Volksgruppen zu achten, zu sichern und zu fördern” sind. Lesen Sie den Originaltext hier.

 

In den beiden Staatsverträgen von St-Germain (1920) und von Wien (1955) hat die Republik den Schutz der Minderheiten garantiert. Im Staatsvertrag von 1955 hat sich Österreich völkerrechtlich verpflichtet, die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland zu sichern. Den Originaltext dieses Dokuments finden Sie hier.

 

Die aktuell gültige Verfassung des Volksgruppengesetzes finden Sie hier.

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