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Barrierefreiheitserklärung

Das Haus der Geschichte Österreich (hdgö) ist bemüht, seine Webplattform barrierefrei zugänglich zu machen – im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webplattform www.hdgoe.at inklusive aller ihrer Subdomains.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktuell ist diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1", beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Das Haus der Geschichte Österreich ist bestrebt, diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) bis 2023 anzupassen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte sind wegen einer Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen (WCAG) nicht barrierefrei:

 

o   Auf manchen Seiten sind Überschriften semantisch nicht als solche im Quellcode gekennzeichnet.

 

o   Einige Schaltflächen sind semantisch nicht als solche im Quellcode gekennzeichnet.

 

o   Die meisten Bilder und (interaktiven) Grafiken auf der Website weisen derzeit keinen Alternativtext auf. Dies wiederspricht der Richtlinie 1.1 der WCAG (Konformitätsstufe A).

 

o   Die meisten Videoinhalte auf der Website sind untertitelt. Für folgende Audio- und Videoinhalte gibt es jedoch keine entsprechenden Alternativen, die äquivalente Informationen bieten: Videos aus den Webausstellungen der Kategorie „Web-Ausstellungen zum Mitmachen“;  Video: „Wahl! Recht! Der Kampf um Demokratie vor 1918“; Audio: Hörstück 1918 „Wer darf bleiben?“

Das widerspricht der Richtlinie 1.2.1  der WCAG (Konformitätsstufe A)

 

o   Nicht alle Funktionen der Webplattform sind derzeit per Tastatur erreichbar. So lässt sich das Hauptmenü nicht per Tastatur ansteuern. Sich wiederholende Inhaltsblöcke können nicht umgangen werden. Außerdem sind die Webausstellung „Europa der Diktaturen“, ebenso wie die interaktiven Multimediaausstellungen unter „Web-Ausstellungen zum Mitmachen“ nicht per Tastatur navigierbar. Das widerspricht der Richtlinie 2.1 Bedienbar und 2.4 Navigierbar der WCAG (Konformitätsstufe A).

·       Das Suchfeld der Website hat keine Fehlererkennung. Das widerspricht der Richtlinie 3.3.1 Fehlererkennung der WCAG (Konformitätsstufe A)

·       Bei nicht allen BenutzerInnenschnittstellen sind Name, Rolle und Wert durch die Programmierung bestimmt. Das widerspricht der Richtlinie 4.1.2 der WCAG (Konformitätsstufe A)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.9.2020 erstellt und am 31.10.2022 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer eigens vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.0 AA im Jahr 2020.

Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie Feedback oder Fragen zu unserer Website und zu mobilen Anwendungen? Kontaktieren Sie uns gern per Mail an office@hdgoe.at oder telefonisch unter +43 153410 801

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das hier verlinkte Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter diesem Link.