1955: Geschworenengerichte lösen Volksgerichte ab
Ahndung von NS-Verbrechen von 1955 bis heute
Seit der Abschaffung der Volksgerichte Ende 1955 sind für die Aburteilung von NS-Gewaltverbrechen die mit 1951 wieder eingeführten Geschworenengerichte zuständig. Insgesamt erhoben die Staatsanwaltschaften in 34 Fällen Anklage gegen 47 Personen. Gerichte erließen rechtskräftig 23 Frei- und 18 Schuldsprüche, davon 3 lebenslange Freiheitsstrafen. Nach 1975 gab es nur mehr ein einziges Mal eine Anklage im Jahr 2000. Die Straftatbestände erstreckten sich von Medizinverbrechen, Kriegsverbrechen, Beteiligung an Massenmorden an Jüdinnen und Juden, Verbrechen in Ghettos, Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern, der führenden Beteiligung bei der Deportation von Jüdinnen und Juden aus unterschiedlichen europäischen Ländern bis hin zu Verbrechen in der Endphase der NS-Herrschaft. In 24 Prozessen waren Verbrechen an Jüdinnen und Juden Verhandlungsgegenstand. Am 2. Dezember 1975 erging am Straflandesgericht Wien das letzte Urteil (ein Freispruch) gegen einen ehemaligen SS-Mann, der wegen Verbrechen im KZ Mauthausen angeklagt war. Neben den mit Urteil abgeschlossenen Prozessen ermittelten die Staatsanwaltschaften zwischen 1956 und 2010 in mehr als 1.100 Strafverfahren wegen NS-Verbrechen. Das bislang Letzte wurde 2021 eingestellt.