1945: Beginn der „Entnazifizierung“
Kurze Phase der Maßnahmen gegen ehemalige NSDAP-Mitglieder
Unmittelbar nach dem militärischen Zusammenbruch des Deutschen Reiches begannen die Alliierten mit der Entnazifizierung, einem der wesentlichen Ziele der Besatzung. Angehörige der Elite des NS-Regimes wurden in zwei Lagern interniert (in Glasenbach bei Salzburg und Wolfsberg in Kärnten), um eine Neuformierung des Nationalsozialismus unter der Besatzung zu verhindern und eine etwaige Strafverfolgung zu erleichtern. Die wichtigste Grundlage für die Entnazifizierung der großen Masse der ehemaligen Nationalsozialist*innen war deren Erfassung bei eigenen Registrierungsstellen, die als Teil der österreichischen Verwaltung – in Wien beim Magistrat – eingerichtet wurden. Bis 1. April 1948 wurden auf diese Weise in Österreich über 543.000 Personen als Mitglieder der NSDAP, SA oder SS erfasst. Als gesetzliche Grundlage dienten zunächst das Verbotsgesetz und das Kriegsverbrechergesetz vom Juni 1945. Die strafrechtliche Aufarbeitung erfolgte über die sogenannten „Volksgerichte“, die zahlreiche Verfahren führten. Mit dem Nationalsozialistengesetz vom Februar 1947 erfolgte ein weiterer Versuch einer gesetzlichen Regelung der Frage der ehemaligen Nationalsozialist*innen, doch konnte es aufgrund der 1948 einsetzenden Politik der Amnestien kaum mehr wirksam werden. Mit dem beginnenden Kalten Krieg verschoben sich die Prioritäten in Richtung einer zunehmenden gesellschaftlichen Reintegration der „Ehemaligen“.