1939–1945: „Euthanasie“-Verbrechen
Massenhafte Morde durch medizinisches Personal
Mit einem auf den 1. September 1939 rückdatierten Schreiben gab Hitler das Signal für den ersten industriellen Massenmord der Geschichte. Im Rahmen der später als „Aktion T4“ bezeichneten Mordkampagne wurden insgesamt sechs Tötungsanstalten eingerichtet, darunter Schloss Hartheim bei Linz. Medizinisches Personal entschied, ob Patient*innen aus psychiatrischen Anstalten in Gaskammern ermordet wurden – Heilungsaussichten und Arbeitsfähigkeit waren dabei die wichtigsten Kriterien. Insgesamt verloren auf diese Weise 70.000 Menschen das Leben, davon 18.000 alleine in Hartheim. Nachdem Hitler im August 1941 die Gasmordaktion einstellen ließ, wurde ein großer Teil des „T4“-Personals für die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Polens („Aktion Reinhardt“) eingesetzt. Die „T4“-Anstalten wurden zudem bis Kriegsende auch für die Ermordung von KZ-Häftlingen verwendet (Aktion „14f13“), alleine in Hartheim kamen dabei bis zu 10.000 Menschen ums Leben. In zahlreichen psychiatrischen Anstalten kam es zu einem massiven Anstieg der Sterblichkeit durch systematische Vernachlässigung und Nahrungsentzug („dezentrale Euthanasie“); oft wurden Patient*innen auch direkt getötet, durch überdosierte Medikamente oder – im Fall der Heil- und Pflegeanstalten Mauer-Öhling und Gugging – durch Stromstöße. Parallel dazu wurden Kinder mit geistigen Behinderungen im Rahmen der sogenannten „Kindereuthanasie“ begutachtet und ermordet – in Österreich in der 1940 errichteten Wiener Anstalt „Am Spiegelgrund“ sowie in der Grazer Heil- und Pflegeanstalt „Am Feldhof“.
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