1933: Zerstörung des Parlamentarismus
Regierung schaltet Nationalrat aus
Ab 1932 war zu erkennen, dass die politische Strömung der Nationalsozialist*innen großen Zulauf erhielt und dass bei Wahlen die Regierung ihre Mehrheit eingebüßt hatte. Da kam der Regierung Engelbert Dollfuß eine Geschäftsordnungspanne des Nationalrats gelegen, um die Abkehr vom Parlamentarismus zu realisieren.
Die Frage des Vorgehens bei einem Eisenbahnerstreik führte am 4. März 1933 zu einer turbulenten Diskussion und zu unklaren Abstimmungen im Hohen Haus. Im Laufe der Sitzung traten die drei Präsidenten des Nationalrats – Karl Renner, Rudolf Ramek und Sepp Straffner – zurück , die damalige Geschäftsordnung sah diesen Fall nicht vor. Das Parlament war damit nicht mehr beschlussfähig. Niemand war berechtigt, eine nächste Sitzung einzuberufen. Dollfuß sprach von einer „Selbstauflösung“ des Parlaments und verhinderte in der Folge konsequent, auch mit Waffengewalt, ein neuerliches Zusammentreten der Abgeordneten. Er legte auch den Verfassungsgerichtshof durch den Rücktritt der von der Regierungspartei entsandten Mitglieder lahm. Der Bundespräsident blieb untätig, der juristische Staatsstreich war vollzogen.