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ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

1932: Misstrauensantrag gegen die Regierung Dollfuß

Knapp gescheiterte Abwahl des späteren Diktators

Am 2. August 1932 scheiterte ein Misstrauensantrag gegen die Regierung unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß im Parlament denkbar knapp. Eingebracht hatten ihn großdeutsche Abgeordnete, unterstützt wurde er von der Sozialdemokratie. Eine Stimmengleichheit von 81 zu 81 Stimmen entschied letztlich aber für die Regierung. Anlass für das Misstrauensvotum bildete ein politischer Konflikt über die Aufnahme eines Kredits beim Völkerbund, der sogenannten Lausanner Anleihe. Dort wurde unter anderem vereinbart, dass Österreich weiterhin keine Zollunion mit dem Deutschen Reich eingehen sollte.

 

Die Regierung stützte sich nach der Nationalratswahl 1930 im Parlament nur auf eine minimale Mehrheit von 83 Stimmen. Da sich aber zwei Abgeordnete nach der Aufnahme der Lausanner Anleihe gegen die Parteilinie stellten, kam es zu dieser Pattsituation. Um überhaupt einen Gleichstand erreichen zu können und der Abberufung zu entgehen, ließ die Regierung sogar Abgeordnete aus dem Krankenhaus zur Abstimmung bringen. Am gleichen Tag war außerdem Altbundeskanzler Ignaz Seipel verstorben, der noch immer Abgeordneter der Christlichsozialen gewesen war. Sein Mandat wurde sofort nachbesetzt, um so eine Abwahl verhindern zu können („Der Tod Seipels rettet der Regierung das Leben“, titelte eine Vorarlberger Regionalzeitung).

 

Die Pattsituation bei dieser Abstimmung ist auch deshalb interessant, weil eine ähnliche Ausgangslage im März des folgenden Jahres von der Regierung unter Engelbert Dollfuß dazu genutzt wurde, das Parlaments auszuschalten und mit dem Abbau der demokratischen Institutionen in Österreich zu beginnen.

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Jahr
1932
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