1938–1945: Widerstand von Frauen gegen das NS-Regime
Nur scheinbar geringe Beteiligung
Die Zahlen, die sich zum Widerstand gegen das NS-Regime erheben lassen, scheinen eine geringere Beteiligung von Frauen zu belegen: So lag etwa der Anteil bei den wegen Hochverrat angeklagten Frauen am Wiener Oberlandesgericht lediglich bei 12,3 Prozent (341 Frauen). Dieses Ungleichgewicht ist unter anderem mit dem Geschlechterbild der verfolgenden NS-Institutionen und den gesellschaftlichen Rollenbildern zu erklären. Weibliche Regimegegnerinnen wurden als weitaus weniger gefährlich für den NS-Staat angesehen als männliche Widerstandskämpfer. Sie wurden lediglich als Helferinnen und Unterstützerinnen gesehen. Auch im Nachkriegsösterreich galt als Widerstand lediglich der Kampf mit der Waffe. Aufgaben, die meist von Frauen ausgeführt wurden, wie die Versorgung und das Verstecken von verfolgten Widerstandskämpfer*innen und Angehörigen, gerieten damit aus dem Blick. Mit einem umfassenderen Widerstandsbegriff erhöht sich der weibliche Anteil an Widerstandshandlungen, wenngleich er sich nicht (mehr) zahlenmäßig fassen lässt.