1925: Bundes-Verfassungsnovelle
Regelung der Finanzpolitik von Bund und Ländern
Die österreichische Bundesverfassung von 1920 war von der Konstituierenden Nationalversammlung nicht ganz vollendet worden. Die Staats- und Verwaltungsreform des Jahres 1925 schloss die noch offen gebliebenen Lücken, womit Österreich erst wirklich zum föderalistischen Bundesstaat wurde.
Es ging um die Klärung der Kompetenzverteilung, die Zusammenführung der Bundesverwaltung mit der ehemals autonomen Verwaltung in den Ländern (und damit die Beseitigung der Doppelgleisigkeit der Verwaltung) sowie die Einführung einer einheitlichen Finanzpolitik mit der Schaffung eines unabhängigen Rechnungshofes. Es handelte sich also um eine Verfassungs-, eine Finanz- und eine Verwaltungsreform, durch die nun auch die Landesbehörden mit Bundesangelegenheiten betraut werden konnten.
Der christlichsoziale Bundeskanzler Rudolf Ramek, dessen persönlicher Einsatz für diese Reform enorm war, erfüllte mit dieser eine Mitte September 1924 mit dem Völkerbund vereinbarte Bedingung für die vorzeitige Beendigung der Finanzkontrolle.
Es war ein Kompromiss zwischen den weitgehenden föderalistischen Tendenzen der Länder und der Forderung des großdeutschen Koalitionspartners nach Beibehaltung der bestehenden Zentralstellen. Die Sozialdemokraten stimmten trotz ihrer starken Bedenken gegen die Kontrolle der Finanzgebarung der Länder durch einen Bundes-Rechnungshof – wegen Wien – zu. Damit war die notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert.
Die Bundesverfassungsnovelle wurde am 30. Juli 1925 beschlossen und trat am 1. Oktober 1925 in Kraft.