1961: Sozialpartnerschaft und Raab-Olah-Abkommen
Grundstein für die Anwerbung von Arbeitsmigrant*innen
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein Unikat, versucht sie doch, die Auseinandersetzung um ökonomische Konflikte von der Straße an den grünen Tisch zu verlagern. Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Arbeiterkammer (AK), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Landwirtschaftskammer (LK) fanden über die Lohn-Preis-Abkommen zueinander, was 1957 zur Gründung der Paritätischen Kommission führte, die die Idee der Abkommen institutionalisierte.
Nächster Schritt war das Raab-Olah-Abkommen von 1961. Die beiden Präsidenten (Bundeswirtschaftskammer bzw. Gewerkschaftsbund) kamen überein, in der ersten Welle der Hochkonjunktur temporär ausländische Arbeitskräfte aus Jugoslawien anzuwerben. Das war der Startschuss für die „Gastarbeiter“ mit den vielfältigsten Lebensgeschichten und Zukunftserwartungen. Gleichzeitig verfestigten sich die sozialpartnerschaftlichen Strukturen.