1918: Ausbau der Sozialpolitik als Garant für Demokratie
Fortschrittliches Arbeits- und Mietrecht zu Beginn der Ersten Republik
Der massive Ausbau der Sozialpolitik in den Jahren 1918/20, der Österreich im internationalen Vergleich zu einem der stärksten und bestorganisierten Wohlfahrtstaaten werden ließ, wirkte gewiss als „Revolutionsbremse“ (Roman Sandgruber), vor allem aber verhalf er der Republik und der Demokratie zur Legitimation. Für Hanusch war der Zusammenhang klar: „Unsere soziale Gesetzgebung war es, die den Arbeitern Vertrauen in diesen Staat und seine Regierung gab“. In den ersten beiden Jahren der Republik gelang ein beispielloser sozialpolitischer Fortschritt: Die Einführung des Achtstundentages und der Arbeitslosenversicherung, die Stärkung des Arbeiter- und Mieterschutzes sowie die Einführung des Arbeiterurlaubs führten zu einer spürbaren Verbesserung der sozialen Sicherheit für die Arbeiterschaft. Mit dem Betriebsrätegesetz und der Etablierung von Arbeiterkammern wurde die Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Wirtschaftslebens gesetzlich geregelt. Die treibende und koordinierende Kraft dieses sozialpolitischen Fortschritts war der Sozialdemokrat Ferdinand Hanusch (1866–1923), der von 1918 bis 1920 Staatssekretär (Minister) für soziale Fürsorge bzw. soziale Verwaltung war.