1919: Friedensvertrag von Saint Germain
Die Festlegung von Namen, Grenzen und Rolle Österreichs
Am 10. September 1919 musste der Leiter der österreichischen Delegation, Karl Renner, in Saint-Germain-en-laye nahe Paris den Friedensvertrag mit 27 Staaten unterzeichnen. Der Vertrag wies Österreich und seinen Verbündeten die alleinige Kriegsschuld zu und enthielt harte Bestimmungen. Die Führung des Namens Deutschösterreich wurde untersagt und der „Anschluss” an Deutschland verboten, wie schon im Vertrag von Versailles. Zudem wurde das österreichische Heer auf 30.000 Berufssoldaten beschränkt und Reparationszahlungen zur Wiedergutmachung der Kriegsschäden festgesetzt.
In Österreich wurden vor allem die neuen Grenzziehungen bedrückend wahrgenommen, zumal man mit Angehörigen der (neuen) Nachbarstaaten im Krieg auf einer Seite gestanden war. Mit der neuen Losung des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ hatte man andere Entscheidungen über gemischtsprachige Gebiete erwartet. So aber kamen drei Millionen überwiegend deutschsprachige Menschen zur neuen Tschechoslowakischen Republik, deren Gebiet sogar über die Grenzen des alten Kronlands hinausgingen. Südtirol und das Kanaltal wurden Italien zugeschlagen, die Untersteiermark kam zum Neuen Staat der Serben, Kroaten und Slowenen. Die Grenze zwischen Kärnten und dem SHS-Staat war noch umkämpft, ebenso ging es noch um die Grenze zu Ungarn. Mit dem Vertrag wurde festgelegt, dass Ungarn die Komitate im Westen als „Burgenland” an Österreich abtreten sollte.