1918: Abdankung Kaiser Karls
Der vorletzte Schritt hin zum Ende der Habsburgermonarchie
Der schriftliche Verzicht Karls I. auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften des neu entstandenen Staates Deutschösterreich vom 11. November 1918 stellte den Schlusspunkt einer Entwicklung dar, die mit der Proklamation des sogenannten „Völkermanifests“ am 16. Oktober selben Jahres ihren Ausgang genommen hatte. So erklärten nicht zuletzt unter Berufung auf das Manifest mehrere national abgegrenzter Territorien des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie ihre Unabhängigkeit, was dem seit 1916 regierenden Kaiser zunehmend die Machtbasis entzog. Der weitgehende Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Armee an der italienischen Front Anfang November zerstörte zudem jede Hoffnung, einen Verhandlungsfrieden schließen oder auch nur die alte staatliche Ordnung aufrechterhalten zu können.
Karl wurde in Folge am 11. November vom letzten Ministerpräsidenten der österreichischen Reichshälfte, Heinrich Lammasch, eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, in dem der Kaiser faktisch seinen Thronverzicht erklärte, ohne dass das Wort Abdankung selbst in dem Dokument vorkam. Karl unterzeichnete zwar die Erklärung, gemäß der er auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, wiederrief sie jedoch bei seiner Ausreise ins Schweizer Exil am 24. März 1919 im sogenannten „Feldkircher Manifest“. Die Republik verfügte daraufhin am 3. April 1919 per Gesetz die Landesverweisung der Herrscherfamilie sowie den Einzug des an den Staat gebundenen Familienvermögens.