1975: Inkrafttreten der Fristenregelung
Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten werden straffrei
Die Fristenregelung stellt einen Schwangerschaftsabbruch, der auf Verlangen der schwangeren Frau von einer Ärztin oder einem Arzt in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten durchgeführt wird, straffrei. Sie trat am 1. Jänner 1975 in Zusammenhang mit der großen Strafrechtsreform, die mit Justizminister Christian Broda verbunden ist, in Kraft. Diese Gesetzesreform markiert einen entscheidenden Punkt in einem Jahrzehnte dauernden, nur durch den Nationalsozialismus unterdrückten, politischen Konflikt um das strenge Abtreibungsverbot, das in Österreich seit Jahrhunderten gegolten hatte.
Während verschiedene Frauenbewegungen sowie die sozialdemokratische und die kommunistische Partei eine Liberalisierung gefordert hatten, wurde eine solche von der katholischen Kirche und der ÖVP vehement abgelehnt. Die praktische Umsetzung der Fristenregelung scheitert seit den 1970er Jahren immer wieder am Widerstand in verschiedenen Bundesländern und ist seither Gegenstand immer wieder aufflackernder politischer Auseinandersetzungen.