1852: Gründung der Israelitischen Kultusgemeinde Wien
Von der Entstehung bis zur Gegenwart
In Niederösterreich wurde lange Zeit eine offizielle jüdische Gemeinschaftsorganisation untersagt. Erst 1792 durfte die Wiener Judenheit ein sogenanntes „Vertretertum“ wählen. 1852 wurde ein provisorisches Statut für die sich langsam etablierende „Kultusgemeinde“ (IKG) erlassen. Diese wurde schließlich 1890 mit Verabschiedung des „Israelitengesetz“ als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt.
Die IKG als Einheitsorganisation aller im Sprengel der Stadt Wien wohnenden und nicht offiziell aus dem Judentum ausgetretene Jüd*innen war eine einzigartige Erscheinung im damaligen Europa. Ihre umfassenden Matrikeln wurden nach dem „Anschluss“ 1938 systematisch von den NationalsozialistInnen ausgenutzt, um „Jüdinnen und Juden“ nach den Nürnberger Rassengesetzen zu identifizieren, auszurauben, zur Emigration zu zwingen oder zu deportieren und zu ermorden.
Die IKG wurde nach 1945 neu gegründet und ist bis heute die einzige staatlich anerkannte Vertreterorganisation der jüdischen Bevölkerung in Wien. Angesichts der Vertreibung und Ermordung des größten Teils der jüdischen Bevölkerung Österreichs in der Shoa bildet sie zugleich die wichtigste jüdische Körperschaft Österreichs.