1938–1945: Innere Emigration
Stille Opposition oder nachträgliche Rechtfertigung
Zahlreiche Kulturschaffende verließen nach der Machtergreifung der Nationalsozialist*innen Deutschland und nach dem „Anschluss“ 1938 auch Österreich. Viele waren dazu gezwungen, da sie aufgrund rassistischer oder politischer Verfolgung nicht weiter in ihrer Heimat hätten leben können. Andere gingen „freiwillig“, um ein politisches Zeichen zu setzen und ihr künstlerisches Leben in Freiheit fortführen zu können. Manche blieben aber auch, trotz innerlicher Opposition zur nationalsozialistischen Politik. Dafür steht der Begriff der „Inneren Emigration“ – als Bezeichnung für Künstler*innen und Intellektuelle, die zwar in Opposition zum NS-Regime standen, aber aus verschieden gearteten Gründen nicht auswanderten. Der jeweilige Grad ihrer „äußerlichen“ Anpassung differierte und für manche mag der Begriff auch im Nachhinein als Rechtfertigung gedient haben. Die Handlungsspielräume waren jedenfalls eng: Die nationalsozialistische Kulturpolitik ermöglichte keine oppositionellen Haltungen.