1860: Oktoberdiplom
Die Gründung einer konstitutionellen Monarchie
Das von Kaiser Franz Joseph erlassene Verfassungsdiplom vom 20. Oktober 1860 war der Versuch einer Antwort auf die politischen Krise des Neoabsolutismus nach der militärischen Niederlage Österreichs 1859 in Italien (zum Symbol dafür wurde die „Schlacht bei Solferino”).
Dieses eher föderalistisch ausgeprägte Verfassungsgesetz erklärt die Gleichheit aller „Unterthanen vor dem Gesetze, die Allen verbürgte freie Religionsausübung, die vom Stand und der Geburt unabhängige Aemterfähigkeit und die Allen obliegende gemeinsame und gleiche Wehr- und Steuerpflichtigkeit“. Ausdrücklich wurde damit eine konstitutionelle Monarchie geschaffen, deren 100 Mitglieder umfassender Reichsrat vor allem in finanz- und wirtschaftspolitischen Angelegenheiten Mitspracherecht hatte – im Sinne des erstarkten Wirtschaftsbürger*innentums. In Hinblick auf die gesetzgebende Funktion eines Parlaments (Legislative) war der Reichsrat eher schmückendes Beiwerk. Dieses Verfassungsgesetz befriedigte weder das dominant deutschliberale Bürger*innentum der cisleithanischen Länder, noch konnte es als Gesamtverfassung die magyarischen Eliten überzeugen. Dieser breite Widerstand führte zu einer raschen Revision im Februarpatent 1861.