1992: Österreichs EWR-Beitritt
Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft
Am 17. Juli 1989 überreichte Österreich seinen Antrag auf Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM). Der Beitrittsantrag löste in Brüssel keine Begeisterung aus. EG-Kommissionspräsident Jacques Delors wollte zuerst die bestehenden Mitglieder in einem Binnenmarkt verbinden. Er hatte in dieser Wartephase als Alternative und Vorstufe einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Form einer multilateralen Freihandelszone vorgeschlagen. Österreich stimmte dieser Zwischenlösung zu: Am 2. Mai 1992 unterzeichneten Außenminister Alois Mock und Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel in Porto den EWR-Vertrag, der die Vorwegnahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Rechtsbestandes (acquis communautaire) durch eine Mitwirkungspolitik noch ohne Mitgliedschaft bedeutete. Der EWR sah eine Teilhabe an den „4 Freiheiten“ (Dienstleistungen, Güter, Kapital und Personen) vor, die Mitglieder waren aber noch nicht in den EU-Institutionen vertreten. Österreich konnte somit im Rahmen dieses Übergangs den EWR, der am 1. Januar 1994 in Kraft trat, als Sprungbrett zur später folgenden EU-Mitgliedschaft im Jahre 1995 nutzen.