1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Generalversammlung der UNO beschließt die erste weltweit gültige Regelung von Menschenrechten
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrheitlich als Empfehlung angenommen. An ihrer Ausarbeitung unter dem Vorsitz der Witwe des US-Präsidenten Eleanor Roosevelt waren kanadische, französische, libanesische und chinesische Jurist*innen und Philosoph*innen maßgeblich beteiligt. Seit ihrem feierlichen Beschluss haben viele andere Staaten der Erklärung formlos, unausgesprochen („konkludent”) zugestimmt, wenn sie in die UNO aufgenommen wurden.
Die Erklärung enthält sowohl bürgerlich-politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die 30 Artikel beginnen mit dem Bekenntnis zur Freiheit, Gleichheit an Menschenwürde und Brüderlichkeit und dem Verbot jeder Diskriminierung im Hinblick auf die in der Deklaration enthaltenen Rechte. Einschränkungen der Rechte sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig und unter bestimmten Bedingungen, wenn die Einschränkung notwendig ist, um die Rechte und Freiheiten anderer zu gewährleisten.
Durch die beiden Menschenrechtspakte von 1966 wurden diese Rechte für deren Vertragsparteien (Zivilpakt 173, Sozialpakt 171) verbindlich. Die Erklärung spielt als bedeutendstes Menschenrechtsdokument der Vereinten Nationen bei den regelmäßigen Überprüfungen der Menschenrechtspraxis der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen seit 2007 eine wichtige Rolle.