Das Produkt wurde zu Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Zum Warenkorb
Weiter einkaufen
Tickets auswählen

Eintritt Erwachsene
Jahreskarte




Zurück
Anzahl wählen


Ab 10 Einzelkarten empfehlen wir die ermäßigten Gruppenkarten, wenn Sie als Gruppe kommen!

Bitte Menge auswählen

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
Jahreskarte Personalisieren

Jahreskarte
€ 17.00 / Stk.
Vorname*:
Nachname*:
Geburtsdatum*:

E-mail:



Bitte alle Pflichtfelder(*) ausfüllen!

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
OK
Heute im hdgö

Inhalte werden geladen
Manuskript Hans Kelsens zur zweiten Auflage seines Buchs "Vom Wesen und Wert der Demokratie", Objekt: Hans-Kelsen-Institut, Wien, Foto: hdgö

Kompromiss als Grundgesetz

Vor hundert Jahren, im Oktober 1920, trat die österreichische Bundesverfassung in Kraft. Ihr prägender Gestalter, Hans Kelsen, beschrieb seine Vision mit den folgenden Worten: „Und wenn es überhaupt eine Form gibt, die die Möglichkeit bietet, den gewaltigen Gegensatz (einer gespaltenen Gesellschaft) friedlich und allmählich auszugleichen, so ist es die Form der parlamentarischen Demokratie.“

Als die junge Republik ihre politischen Grundregeln entwickelt, schlägt die Stunde Hans Kelsens: Der wenig bekannte Rechts- und Staatswissenschaftler arbeitet Kompromisse aus, auf die sich alle einigen können. So wird eine Verfassung beschlossen, obwohl die großen Parteien einander sonst nicht vertrauen. Kelsen betont, dass Demokratie nicht nur die Mehrheit im Auge haben muss, sondern die ganze – niemals einheitliche – Bevölkerung. Kelsen entwickelt Regeln für gemeinsame Lösungen trotz gegensätzlicher Interessen – und verankert eine unabhängige Kontrolle der beschlossenen Gesetze durch den Verfassungsgerichtshof. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft wird Kelsen an der Universität von vielen bekämpft. Als Verfassungsrichter gerät er zwischen parteipolitische Fronten und zieht sich zurück, um unabhängig zu bleiben. Ursprünglich war auch Kelsen für einen „Anschluss“ an Deutschland – aber als demokratischer Staat. Das NS-Regime verhöhnt und vertreibt ihn. Erst heute, hundert Jahre nach seiner historischen Leistung, erhält er breite Anerkennung.

 

Hans Kelsen war auch Richter am neuen Verfassungsgerichtshof. Dieser war der erste Gerichtshof weltweit, der Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben konnte. Mit der Novelle von 1929 wurden die Verfassungsrichter von der Regierung ernannt und nicht mehr wie bisher vom Parlament gewählt. Für Kelsen bedeutete dies einen Akt der Entdemokratisierung, er schied aus eigenem Willen als Verfassungsrichter aus.

Der Anteil der Bundesländer an der Ausarbeitung der Verfassung

Bis zur gültigen Bundesverfassung von 1920 waren zahlreiche Verhandlungen und Änderungen notwendig. So sollte Wien zunächst ein eigenes Bundesland werden, wurde in der Überarbeitung und auch im Gesetz jedoch dem Land Niederösterreich zugeteilt. 1921 wurden aus der sozialdemokratisch geführten Bundeshauptstadt und dem christlichsozial dominierten Niederösterreich schließlich zwei selbstständige Bundesländer.

 

Wesentlichen Anteil bei der Abfassung der Verfassung von 1920 hatten die Bundesländer. In Salzburg und Tirol entwickelten die christlichsozialen Juristen Franz Rehrl und Stephan Falser jeweils sogar eigene Entwürfe. In mehreren Länderkonferenzen arbeiteten die Beteiligten das Prinzip des Bundesstaats und die Verteilung der Machtbefugnisse aus. 

Die Beziehung zwischen den Bundesländern und der Hauptstadt Wien – bis heute ein komplexes Verhältnis – bot Stoff für Witze. Die Wiener Satirezeitschrift Figaro nahm die Verhandlungen um die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zum Anlass für eine Karikatur, die einen sehr pessimistischen Ton anschlägt. Neben dem Burgenland, das als Bundesland noch nicht existierte, fehlt im Bild auch das kurzzeitig zur Schweiz tendierende Vorarlberg.

Verfassungspatriotismus in Österreich?

Im Mai 2019 erschütterte ein Video die österreichische Politik: Der Vizekanzler, der damalige FPÖ-Poliker Heinz-Christian Stracht hatte darin mit einem Parteikollegen vor Amtsantritt offen Ideen zur Korruption gewälzt. Es folgten Rücktritte, aber auch Abberufungen von Mitgliedern der Regierung. Vorgezogene Neuwahlen wurden angekündigt. In dieser außergewöhnlichen Situation betonte der Bundespräsident die Qualität der Verfassung. Seine Aussage zu ihrer „Eleganz und Schönheit“ wurde populär (auch wenn sie oft falsch zitiert wurde, als „Schönheit und Eleganz”). Plötzlich bekam die Verfassung deutlich mehr Aufmerksamkeit und einige BeobachterInnen sprachen bereits von einem entstehenden Verfassungspatriotismus, also dem Stolz auf die Verfassung als verbindendes Element der StaatsbürgerInnen, wie sie beispielsweise in Italien weit verbreitet ist. Das Interesse an der österreichischen Verfassung flaute allerdings schnell wieder ab – ob das Jubiläum 2020 diese Situation verändern wird, liegt in der Hand aller ÖsterreicherInnen selbst.

Statement von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, aufbereitet für den Social-Media-Kanal Instagram, 21.5.2019

Österreichische Präsidentschaftskanzlei

Mehr erfahren

Mehr Details zur Entstehung der Österreichischen Bundesverfassung finden Sie in unserer Ausstellung „Neue Zeiten– Österreich seit 1918”

 

Aus Anlass des Jubiläums der Verfassung präsentiert das Haus der Geschichte Österreich ab 13.10. eine neue Station zur Entwicklung der Grundrechte in seiner Hauptausstellung. Diese zeigt nicht nur, warum die Verfassung 1920 in dem Bereich keine Einigung erzielen konnte, sondern stellt auch die Frage, welche Grundrechte heute besonders gefährdet sind.

Links zu Beiträgen auf anderen Webseiten