1940–1945: Rassismus und Medizinverbrechen
Menschenverachtende Medizin im Nationalsozialismus
Das Streben nach einem „rassenreinen“ und „erbgesunden“ Volkskörper war ein wichtiges Element des Nationalsozialismus; die Medizin spielte dabei eine zentrale Rolle. Ärzte wurden propagandistisch zu „Gesundheitsführern des deutschen Volkes“ aufgewertet und fanden in der „Erb- und Rassenpflege“ neue Betätigungsfelder, die zu einem Schwerpunkt der Gesundheitsämter und des NSDAP-Apparates wurde. Anfang 1934 trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft, auf dessen Basis ca. 360.000 Menschen zu einer Sterilisation gezwungen wurden. In der „Ostmark“ wurde das Gesetz mit Anfang 1940 eingeführt, aufgrund des Krieges konnte das Programm nicht im vollen Umfang umgesetzt werden (die Zahl der Betroffenen war in Österreich daher mit ca. 6.000 geringer als im „Altreich“). Genau umgekehrt war das Verhältnis bei Massenmorden an Menschen, die aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder ihrer sozialen Beurteilung als „lebensunwert“ eingestuft wurden: Diesen Verbrechen wurden auf dem ehemals österreichischem Gebiet wesentlich radikaler umgesetzt als im „Altreich“, was sich an der deutlich höheren Opferzahl im Verhältnis zur Bevölkerung zeigt.
Im Rahmen der rassistischen Bevölkerungspolitik wurden zahlreiche ausländische Zwangsarbeiterinnen zu Abtreibungen gezwungen und zu unmenschlichen Versuchen missbraucht. Der menschenverachtende Charakter der NS-Medizin zeigt sich nicht zuletzt an weit verbreiteten verbrecherischen Menschenversuchen, beispielsweise unter der Beteiligung der Wiener Internisten Hans Eppinger jun. und Wilhelm Beiglböck im KZ Dachau.
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