Das Streben nach einem „rassenreinen“ und „erbgesunden“ Volkskörper war ein wichtiges Element des Nationalsozialismus; die Medizin spielte dabei eine zentrale Rolle. Ärzte wurden propagandistisch zu „Gesundheitsführern des deutschen Volkes“ aufgewertet und fanden in der „Erb- und Rassenpflege“ neue Betätigungsfelder, die zu einem Schwerpunkt der Gesundheitsämter und des NSDAP-Apparates wurde. Anfang 1934 trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft, auf dessen Basis sich ca. 360.000 Menschen einer zwangsweisen Sterilisation unterziehen mussten. In der „Ostmark“ wurde das Gesetz mit Anfang 1940 eingeführt, aufgrund kriegsbedingter Einschränkungen war die Zahl der Betroffenen mit ca. 6.000 verhältnismäßig geringer. Dafür war die Umsetzung der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ auf ehemals österreichischem Gebiet wesentlich radikaler als im „Altreich“, was sich an der deutlich höheren Opferzahl in Relation zur Bevölkerung zeigt. Im Rahmen der rassistischen Bevölkerungspolitik wurden zahlreiche ausländische Zwangsarbeiterinnen zu Abtreibungen gezwungen und zu unmenschlichen Versuchen missbraucht. Der menschenverachtende Charakter der NS-Medizin zeigt sich nicht zuletzt an weit verbreiteten verbrecherischen Menschenversuchen, beispielsweise unter der Beteiligung der Wiener Internisten Hans Eppinger jun. und Wilhelm Beiglböck im KZ Dachau.
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