1926: Neubauten von Arbeitsämtern
Entwicklung eines Architekturtyps für Sozialverwaltung
Das Arbeitsamt als Institution und Bautyp entstand um 1900 in verschiedenen Ländern als Symptom und Folge der Massenarbeitslosigkeit. 1920 wurde in Österreich das erste Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen. Die Anweisung der Sozialleistungen, deren Kontrolle sowie mögliche Sanktionen übernahmen nun die Arbeitsämter. Ihnen übergeordnet – und somit auch Auftraggeberinnen der Bauten – waren die paritätischen Industriellen Bezirkskommissionen (zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zusammengesetzt). Die Rationalisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen wurde nicht nur auf die Vermittlung und Kontrolle der Arbeitslosen, sondern auch auf die dafür zur Verfügung gestellten Räume übertragen: Die Massen der Arbeitssuchenden sollten störungsfrei „abgefertigt“ werden. In Wien, Graz und Innsbruck, aber auch in kleineren Städten (Gmünd, Voitsberg) wurden ab 1926 Arbeitsämter errichtet, deren hohe architektonische Qualität und ästhetische Innovation von der gesellschaftlichen Aufwertung zeugte.