1975: Universitäts-Organisationsgesetz
Demokratisierung des Wissenschaftsbetriebs
Das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) 1975, das eine ältere Rechtsnorm aus dem Jahr 1955 ersetzte, legte die Basis für eine grundlegende Neugestaltung des Hochschulwesens in Österreich. Ziel der Reform war es, den Anforderungen Rechnung zu tragen, mit denen die Universitäten angesichts der steigenden Studierendenzahlen konfrontiert waren, sowohl im Bereich der Organisation als auch der Mitbestimmung der am Wissenschaftsbetrieb beteiligten Personen. Eine der wesentlichen Neuerungen stellte die verpflichtende, paritätische Beteiligung von Studierenden und Angehörigen des akademischen Mittelbaus an den Gremien der universitären Organisationseinheiten (Instituts- und Fakultätskonferenzen, Senat) dar. Damit wurden die bis dahin bestehenden Vorrechte der Professor*innen in diesem Bereich abgeschafft. Zugleich wurde die Struktur der Universitäten in Teilbereichen stärker hierarchisiert, etwa durch die Umgestaltung des akademischen Senats zum zentralen Entscheidungs- und Kontrollorgan sowie die Einrichtung der für Verwaltungsfragen zuständigen Universitätsdirektion. Gestärkt wurde auch der Einfluss des für die Hochschulen zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft, das im Rahmen seines Aufsichtsrechts die Möglichkeit erhielt, in Entscheidungen einer Universität einzugreifen. Dieser Aspekt bildete in den folgenden Jahren den Hauptkritikpunkt an dem Gesetz, da in den Augen vieler Kritiker*innen von Seiten des Ministeriums zu oft und unter Verletzung der Autonomiebestimmungen Eingriffe in den Universitätsbetrieb vorgenommen wurden. Das UOG 1975 wurde durch das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 in wesentlichen Teilbereichen modifiziert und schließlich durch das Universitätsgesetz 2002, das eine Änderung der Rechtspersönlichkeit der Hochschulen mit sich brachte, endgültig außer Kraft gesetzt.