1929: Redeverbot für Johannes Ude
Kirchliche Maßnahmen gegen einen Prediger strenger Sittlichkeit
Der katholische Theologe und Universitätsprofessor Johannes Ude (1874–1965) zählte zu den streitbarsten Persönlichkeiten der österreichischen Öffentlichkeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In hunderten Vorträgen und durch unzählige Broschüren versuchte der Priester, seinen strikten Sittlichkeitsvorstellungen Gehör zu verschaffen. Der überzeugte Vegetarier, Abstinenzler und Tabakgegner verfuhr in seiner Ablehnung von „unsittlichen“ Modeerscheinungen, Prostitution und Abtreibung äußerst rigoros und scharte so eine treue AnhängerInnenschaft um sich. Dadurch geriet er immer wieder in Konflikt mit der regierenden christlichsozialen Partei, die ihm der „Unsittlichkeit“ gegenüber zu nachsichtig agierte, und der Amtskirche, der auch seine politischen Ambitionen zusehends missfielen. So zwang ihn der steirische Bischof Pawlikowski 1927 kurzfristig, auf seine Kandidatur für die Nationalratswahl zu verzichten und erteilte ihm schließlich 1929 ein öffentliches Redeverbot. Seine politische Tätigkeit konnte er erst in der Zweiten Republik fortsetzen, seine Kandidatur zum Bundespräsidenten 1951 blieb jedoch erfolglos.