1932: Die Lausanner Völkerbundanleihe
Internationale Hilfe zur Sanierung der Staatsfinanzen
Aufgrund der Weltwirtschaftskrise verschlechterte sich wieder die ökonomische Lage Österreichs – nicht zuletzt durch die Krise der Bodencreditanstalt und der Creditanstalt. Die Republik hatte kaum eine andere Wahl, als weitere Kredite im Rahmen des Völkerbundes aufzunehmen. Am 15. Juli 1932 erhielt das Land durch die sogenannte Lausanner Anleihe eine Unterstützung von über 300 Millionen Schilling mit einer Laufzeit von neuerlichen 20 Jahren, verbunden mit einem zeitgleichen „Anschluss“-Verbot an das Deutsche Reich. Garantiemächte waren nun neben Großbritannien und Frankreich Italien und Belgien. Österreich verpflichtete sich zudem, auf eine Zollunion mit Deutschland zu verzichten. Der aus den Niederlanden stammende neue Kontrolleur der österreichischen Staatsfinanzen, Meinoud Rost van Tonningen war bis 5. August 1936 im Amt. Er befürwortete das Ende der parlamentarischen Demokratie in Österreich 1933 und kollaborierte später mit der NS-Besatzung in den Niederlanden. 1932 wurde die neue Anleihe im Nationalrat mit knappster Mehrheit angenommen. Die Regierung unter Führung des christlich-sozialen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuss besaß nur noch eine Stimme Mehrheit (81:80). Die ab Mitte 1933 fließenden Summen der Lausanner Anleihe wurden dafür verwendet, schwebende Auslandsschulden zurückzuzahlen und Verbindlichkeiten des Bundes und der Bundesbahn an die Nationalbank zu tilgen. Die Maßnahmen dienten somit einer weiteren Konsolidierung des Staatsbudgets.