Ansprüche der Alliierten auf Vermögen in Österreich
Deutsches Eigentum als “Kriegsbeute“
Der Zweite Weltkriegs und die NS-Herrschaft in Österreich wurde durch die Alliierten beendet. Österreich konnte sich noch im April 1945 als unabhängig erklären, die Zweite Republik wurde gegründet. Ungeklärt war aber, wie mit dem sogenannten Deutschen Eigentum umgegangen werden sollte, d.h. was mit jenen Vermögenswerten geschehen sollte, die die Alliierten (vor allem die Sowjetunion) in Österreich als eine Art Kriegsbeute und als Wiedergutmachung für die eigenen Kriegsschäden beanspruchten. Durch die NS-Wirtschaftspolitik waren in Österreich viele Rüstungsbetriebe und Grundstoffindustrie entstanden, deren nicht zerstörte Infrastruktur wertvoll war. Die USA fürchteten, dass die Wirtschaft Österreichs durch diese Ansprüche instabil werden könnte, was wiederum eine kommunistische Machtergreifung ermöglichen könnte.
Im April 1955 erzielte eine österreichische Delegation in Moskau eine Einigung, die dabei half, den Weg zum Staatsvertrag frei zu machen. Das Vermögen, das die Sowjetunion übernahm, wurde im Staatsvertrag selbst festgehalten. Die Besitzungen britischer bzw. US-amerikanischer und westlicher Erdölfirmen wurden hingegen in einem eigenen Memorandum geregelt, ebenso das französische Vermögen. Die davon betroffenen Werte werden von der aktuellen historischen Forschung auf 1,9 Milliarden Schilling im Fall der Sowjetunion geschätzt und auf 400 Millionen Schilling für alle Westalliierten gemeinsam.