Als im Jänner 1998 im MOMA, New York, zwei Gemälde Egon Schieles aus der Sammlung Leopold beschlagnahmt wurden, weil sie unter dem Verdacht standen, NS-„Raubkunst“ zu sein, hatte das weitreichende Folgen für den Umgang mit Kunst- und Kulturgut in Museen. Die für Kultur zuständige Bundesministerin Elisabeth Gehrer setzte noch im Februar 1998 die Kommission für Provenienzforschung ein, deren Mitglieder seither die Erwerbungsumstände der Werke in österreichischen Bundesmuseen untersuchen. Gemeinsam mit 43 weiteren Staaten, zwölf nichtstaatlichen, v.a. jüdischen Opferorganisationen, und dem Vatikan nahm Österreich an der „Washington Conference on Holocaust Era Assets“ teil, die das US-Außenministerium gemeinsam mit dem United States Holocaust Memorial Museum von 30. November bis 3. Dezember 1998 in Washington DC zum Thema veranstaltete. Daraus ging die rechtlich nicht bindende Erklärung („Washington Principles“) hervor, laut der im Zusammenhang mit NS-Verfolgung entzogene Werke sowie ihre früheren EigentümerInnen bzw. deren ErbInnen zu identifizieren und Lösungen hinsichtlich einer Restitution oder Entschädigung zu finden seien („fair and just solutions“).
Mit dem zeitgleich verabschiedeten Kunstrückgabegesetz, auf dessen Grundlage bisher zehntausende Werke zur Rückgabe empfohlen wurden, gelang Österreich rückblickend betrachtet die wohl konsequenteste Umsetzung der Washingtoner Erklärung.
Hier Dokumente im Originalwortlaut nachlesen:
Die Washingtoner Erklärung auf Englisch
Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Kunstrückgabegesetz – KRG), BGBl. I Nr. 117/2009
Zur Homepage der Kommission für Provenienzforschung:
https://www.provenienzforschung.gv.at
Originaltext des Kunstrückgabegesetzes auf den Seiten der Kommission für Provenienzforschung