Beschluss der Bundeshymne
Paula von Preradović dichtet “Land der Berge“
Nachdem die Erste Republik 1918–1933/34 eine von allen politischen Lagern anerkannte Nationalhymne nicht gekannt hatte, entschied die Bundesregierung unter Leopold Figl (1902–1965) 1946 ein Preisausschreiben für die Komposition einer „Volkshymne“ auszurichten: Eine Jury entschied sich in der Folge für die Melodie des Liedes Brüder reicht die Hand zum Bunde. Das freimaurerische – und damit Kontroversen auslösende – Bundeslied galt damals als Komposition Mozarts. Heute wird es Johann Baptist Holtzer (1753–1818) oder dem mährischen Komponisten Pavel Vranický (1756–1808) zugeschrieben. 1947 wurde – mit Änderungen – der Text von Paula Preradović (1887–1951) vom Ministerrat angenommen.
Mit 1. Jänner 2012 wurde eine „geschlechtergerechte Änderung“ des Textes gesetzlich festgelegt. Seither gilt die Zeile Heimat großer Töchter und Söhne. Als offizielle Übersetzung kann in Kärnten auch eine slowenische Version gesungen werden. Für die anderen anerkannten Minderheiten gibt es keine entsprechenden Versionen.
Als inoffizielle österreichische Hymne gilt noch immer der Donauwalzer von Johann Strauß Sohn (1825–1899).