1936: Einführung der allgemeinen Wehrpflicht
Konzept aus der Monarchie wird wieder aufgenommen
Bei Ausrufung der Republik am 12. November 1918 stützte sich die Regierung auf die Volkswehr, die ansatzweise basisdemokratisch organisiert und von geringer Schlagkraft war. Der Friedensvertrag von St. Germain beschränkte das österreichische Heer auf 30.000 Mann, die über keine schweren Waffen und Flugzeuge verfügen durften. Unter dem Heeresminister Carl Vougoin wurde das Bundesheer auf der Basis des Wehrgesetzes 1920 durch Anwerbung rekrutiert. Neben dem Schutz der Grenzen konnte das Heer zur Katastrophenhilfe und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf Beschluss der Bundesregierung zum Einsatz gebracht werden.
Angesichts der realen Bedrohung durch Nazi-Deutschland kam es ab 1933/34 zu einer versteckten Aufrüstung und am 1. April 1936 zur Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht unter dem Titel der Bundesdienstpflicht, ohne dass dieser Verstoß gegen den Friedensvertrag international kritisiert wurde. Gleichzeitig entwickelte Generalstabschef Alfred Jansa ein Raumverteidigungskonzept, das darauf abzielte, einen deutschen Einmarsch hinhaltend zu bremsen, um internationale Reaktionen zu ermöglichen.
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Wehrgesetz vom 18. März 1920:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=19200004&seite=00000232