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Johann Karl Stich (1888–1955)

Generalstaatsanwalt in Wien

Johann Karl Stich wurde am 20. Juli 1888 als Sohn eines Bürgerschuldirektors in Wien geboren. Nachdem er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien als Doktor der Rechte abgeschlossen hatte, trat er im Februar 1913 als Rechtspraktikant in den Justizdienst ein. Im Juli 1919 zum Richter bestellt, arbeitete er an den Bezirksgerichten Krems und Enns. 1923 wechselte er zur Staatsanwaltschaft Enns und war ab 1930 Staatsanwalt in Krems, Steyr und Korneuburg.

 

Stich trat 1907 der deutsch-völkischen Burschenschaft Libertas bei. Im Juli 1919 wandte er sich dem Nationalsozialismus zu. Er wurde Gründungsmitglied der Ortsgruppe Krems der österreichischen Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) um den Rechtsanwalt Walter Riehl. Außerdem gehörte er dem Deutschen Klub an. Im Mai 1930 trat er der NSDAP bei. Im April 1933 wurde er verdächtigt, einen NS-Überfall auf Heimwehr-Mitglieder organisiert zu haben. Nach dem NSDAP-Verbot in Österreich im Juni 1933 wurde er wegen der Verwendung des „Hitler-Grußes“ vom Dienst als Staatsanwalt enthoben. Während des Juli-Putsches 1934 wurde in seiner Wohnung in Krems eine Hausdurchsuchung vorgenommen und Stich selbst 23 Tage in Polizeihaft genommen. Da keine illegale NS-Betätigung nachweisbar war, wurde er im Juni 1935 wieder zum Dienst zugelassen und zur Staatsanwaltschaft Wien II versetzt.

 

Nach der NS-Machtübernahme in Österreich im März 1938 begann für Stich eine steile Karriere. Er wurde Leiter der Staatsanwaltschaft Wien I und im April 1939 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Wien. Er war erfolgreicher Anklagevertreter der NS-Strafjustiz, die neben dem Polizei- und SS-Apparat für die Bekämpfung der politischen Gegner*innen zuständig war. In der NSDAP fest verankert, gehörte er auch der SA an und war Vertrauensmann des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbunds, der Berufsorganisation der NS-Juristen. Sein gutes Verhältnis zu Parteifunktionären wie dem Wiener Vizebürgermeister Hanns Blaschke förderte seine Karriere, während der ab August 1940 amtierende Wiener Reichsstatthalter Baldur von Schirach vergeblich seine Ablösung als Generalstaatsanwalt betrieb. 

 

Als zu Ende des Krieges 1945 das Präsidium des Oberlandesgerichts und die Generalstaatsanwaltschaft Wien verließen, wurden 60 Gefangene (darunter 46 zum Tode Verurteilte) unter Stichs Kontrolle nach Westen evakuiert – der Strafvollzug war Aufgabe der Staatsanwaltschaft. In Krems angekommen, entließ Stich am 9. April die nicht zum Tode Verurteilten. Die verbliebenen 44 (zwei flohen) kamen in die Strafanstalt Stein, wo sie am 15. April von Angehörigen der Waffen-SS erschossen wurden. Obwohl unklar blieb, wer den Befehl für dieses Massaker gab, trug Stich an diesem eine Mitverantwortung. Ab 13. April 1945 fungierte er als Ankläger bei Standgerichten in Krems und St. Pölten, die 17 Todesurteile verhängten, darunter gegen zwölf Mitglieder der St. Pöltner Widerstandsgruppe um den Polizeibeamten Dr. Otto Kirchl und die Gutsbesitzer*innen Helene und Josef Trauttmansdorff, die die kampflose Übergabe der Stadt an die Rote Armee geplant hatten. Diese Prozesse entbehrten selbst nach Maßstäben der NS-Justiz jeglicher Mindeststandards.

 

Am 5. Mai 1945 wurde Stich von US-Truppen verhaftet. Das Volksgericht Wien verurteilte ihn im Juni 1948 wegen des Tatbestands der „Illegalität“ (Mitgliedschaft zur NSDAP nach deren Verbot 1933) zu acht Jahren schweren Kerkers. Seine Rolle beim Massaker in Stein und den Standgerichten kam nie zur Anklage. Im März 1950 wurde er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen. Danach arbeitete er als Versicherungsagent bei der Victoria-Versicherung. Stich starb am 21. Oktober 1955 in Steyr.

 

 

Weiterführende Links:

 

https://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/stich_index.php

https://web.archive.org/web/20150208210737/http://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848540b9d489014203d96eca28e0.de.0/katalog%20geschichte%20des%20grauen%20hauses.pdf#page=56 

https://www.derstandard.at/story/3000000241923/ein-nationalsozialist-als-leistungstraeger-der-demokratie

 

 

Literatur:

 

Heinz Arnberger / Claudia Kuretsidis-Haider (Hg.), Gedenken und Mahnen in Niederösterreich. Erinnerungszeichen zu Widerstand, Verfolgung, Exil und Befreiung, Wien 2011, S. 447-448. 

Winfried R. Garscha / Claudia Kuretsidis-Haider, Die Räumung der Justizhaftanstalten 1945 als Gegenstand von Nachkriegsprozessen – am Beispiel des Volksgerichtsverfahrens gegen Leo Pilz und 14 weitere Angeklagte, in: Gerhard Jagschitz / Wolfgang Neugebauer (Hg.), Stein, 6. April 1945. Das Urteil des Volksgerichts Wien (August 1946) gegen die Verantwortlichen des Massakers im Zuchthaus Stein, Wien 1995, S. 12–35. 

Gerhard Jagschitz / Wolfgang Neugebauer (Hg.), Stein, 6. April 1945. Das Urteil des Volksgerichts Wien (August 1946) gegen die Verantwortlichen des Massakers im Zuchthaus Stein, Wien 1995. 

Matthias Keuschnigg, Johann Karl Stich, in: Bibliotheksverein im Landesgericht für Strafsachen Wien (Hg.), Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit, Wien 2012, S. 56–58. 

Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt/Main 2003, S. 602–6031. 

Wolfgang Stadler, „...Juristisch bin ich nicht zu fassen.“ Die Verfahren des Volksgerichts Wien gegen Richter und Staatsanwälte 1945–1955, Wien 2007. 

 

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