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Grafik: Julius Klinger/ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

1922: Die Genfer Völkerbundanleihe

Internationale Entlastung von überschuldeten Staatsfinanzen

Österreich schloss sich am 16. September 1920 dem Völkerbund in Genf an – der ersten weltweiten Organisation von Staaten. Die Republik  befand sich in großer wirtschaftlicher Notlage  und auswärtige Finanzhilfe war erforderlich. Der christlich-soziale Bundeskanzler Ignaz Seipel hielt zwei alarmierende Reden, die dazu führten, dass am 4. Oktober 1922 Großbritannien, Frankreich, Italien und die Tschechoslowakei mit Österreich einen umfassenden dreiteiligen Vertrag unterzeichneten, die sogenannten „Genfer Protokolle“. Sie legten fest, dass die Republik unabhängig bleiben würde, schufen den Rahmen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf Basis einer Anleihe (Kredit) von 650 Millionen Goldkronen und enthielten ein Reform- und Sanierungsprogramm zur Konsolidierung des Staatshaushalts, was zu einem Beamtenabbau und Massenentlassungen  führte. Die Erlöse aus Zöllen und dem Tabakmonopol musste Österreich verpfänden. Die Republik war zudem verpflichtet, weder eine politische noch eine ökonomische Verbindung mit dem Deutschen Reich einzugehen, was einem Verbot des „Anschlusses“ gleichkam. Bis zum 30. Juli 1926 wurden die Staatsfinanzen durch einen Generalkommissär, den Niederländer Alfred Zimmermann, beaufsichtigt. Innenpolitisch führte das zur Kritik, Österreich sei eine „Völkerbundkolonie“. Tatsächlich gelang aber die Rettung vor dem Staatsbankrott.

Jahr
1922
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