Das Produkt wurde zu Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Zum Warenkorb
Weiter einkaufen
Tickets auswählen

Eintritt Erwachsene
Jahreskarte




Zurück
Anzahl wählen


Ab 10 Einzelkarten empfehlen wir die ermäßigten Gruppenkarten, wenn Sie als Gruppe kommen!

Bitte Menge auswählen

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
Jahreskarte Personalisieren

Jahreskarte
€ 17.00 / Stk.
Vorname*:
Nachname*:
Geburtsdatum*:

E-mail:



Bitte alle Pflichtfelder(*) ausfüllen!

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
OK
Heute im hdgö

Inhalte werden geladen
Zu sehen ist der frühere Kaiser Karl mit einem Kind auf dem Arm. Er verlässt über eine Treppe ein Schiff, gefolgt von kleinen Kindern. Seitlich sieht man das Meer.
Foto: Heinrich Schuhmann jun., ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

Der schwierige Umgang Österreichs mit der ehemaligen Dynastie und der schwierige Umgang der Habsburger mit der Republik

In den letzten Monaten des Jahres 1918 ging nicht nur der Erste Weltkrieg zu Ende, sondern auch der Zerfall der Donaumonarchie beschäftigte die Politik. Die Versuche Kaiser Karls, die Situation, in der sich die Abspaltung neuer „Nationalstaaten“ bemerkbar machte, zu retten, scheiterte. Schon am 11. November 1918 hatte Karl auf die Regierung in Österreich verzichtet und die Entscheidung, „die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft“, anerkannt. Die Tatsache, dass in seiner Erklärung das Wort „Abdankung“ nicht vorkam, sollte Österreich noch sehr lange Zeit beschäftigen. In Wien bildete sich am 30. November eine Regierung unter dem sozialdemokratischen Staatskanzler Karl Renner, der Kaiser und seine Familie übersiedelten in das Schloss Eckartsau im Marchfeld, ca. 40 km von Wien entfernt.

 

Von dort ging Karl mit seiner Familie – unter dem Schutz Englands – ins Exil in die Schweiz. Am 14. März 1919 verabschiedete die Republik Österreich ein Gesetz betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen, das allerdings nur die regierende Linie betraf. Die anderen Habsburger wurden wie alle übrigen Adelsfamilien behandelt und nicht enteignet.

 

Im letzten Moment vor dem Verlassen Österreichs widerrief Karl am 24. März 1919 noch seine Zugeständnisse im Feldkircher Manifest: „In dem Augenblicke, da Ich mich anschicke, Deutschösterreich zu verlassen und den gastlichen Boden der Schweiz zu betreten, erhebe ich für Mich und Mein Haus, dessen immerwährende Sorge das Glück und der Friede Seiner Völker war, feierlichen Protest gegen alle, Meine jahrhundertealten Herrscherrechte verletzenden Maßnahmen, die die Regierung, die provisorische und konstituierende Nationalversammlung Deutschösterreichs vom 11. November 1918 an getroffen haben und – wie die Thronentsetzung und Meine sowie der Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen Landesverweisung – für die Zukunft angekündigt wurden.“ Seine Kritik richtete sich auch gegen die Tatsache, dass die Nationalversammlung die Republik proklamierte und nicht das „deutschösterreichische Volk“, weswegen er alle bestehenden und noch zu erwartenden Beschlüsse für sich und sein Haus „null und nichtig“ erklärte.

 

In Österreich entstanden in der Ersten Republik verschiedene, teilweise miteinander konkurrierende monarchistisch-legitimistische Gruppierungen, deren Ziel die Restauration war – Kräfte, die allerdings kaum politischen Einfluss ausüben konnten. Sie verteidigten das Gottesgnadentum und setzten sich für die Errichtung der Monarchie in den Grenzen von 1914 oder wenigstens eine Restauration in Österreich ein. Nach dem Tod Karls in Madeira 1922 wurden diese Ansprüche von der Familie, zuerst von Exkaiserin Zita und dann vom ältesten Sohn Karls, (Erzherzog) Otto, weiter erhoben. Einige Studentenverbindungen, die sich Landsmannschaften nannten, aber auch große Teile der katholischen Kirche positionierten sich klar auf der Seite der Habsburger. Im Jahr 1925 wurde auch eine Gebetsliga, die später vehement für die Seligsprechung Kaiser Karls eintrat, offiziell approbiert.

 

Mit der Großjährigkeitserklärung von Otto Habsburg-Lothringen am 20. November 1930 stand ein erwachsener Kronprätendent zur Verfügung, der im konservativer werdenden Klima der 1930er Jahre Unterstützung fand. In vielen österreichischen Gemeinden – vor allem in Tirol – wurde Otto seit 1931 zum Ehrenbürger, im Jahre 1938 waren das immerhin 1603 Orte, die ihn dazu ernannt hatten. Die Legitimisten überschätzten dennoch die Beliebtheit der Habsburger in Österreich und vermittelten den Eindruck einer Begeisterung für die Monarchie auch an die im Exil lebende Familie.

 

Mit den Jahren 1933/34 und der Etablierung der austrofaschistischen Regierung verbesserte sich die Situation der alten Dynastie erheblich. Symbolisch ist wohl die Tatsache von Bedeutung, dass man beim Wappen wieder auf den Doppeladler zurückgriff, aber auch realpolitisch intensivierten sich die Kontakte zu den Habsburgern, die Sympathien für die ständische Verfassung vom 1. Mai 1934 zeigten. Vor allem der Nachfolger Engelbert Dollfuss, Kurt (von) Schuschnigg, trat für das ehemalige Herrscherhaus ein. Er erklärte, die Aufhebung der Habsburgergesetze und die Herbeiführung der Monarchie in Österreich sei für ihn „Religion, für die er seit dem Jahr 1920 kämpfe.“

 

Mit einem Bundesgesetz 1935 wurden wesentliche Bestimmungen des Habsburgergesetzes von 1919 aufgehoben, darüber hinaus kam man der Familie Habsburg-Lothringen vermögensrechtlich entgegen, sogar die Rückgabe der Sammlungen an sie wurde erwogen. Otto Habsburg-Lothringen und Schuschnigg, aber auch der Heimwehrführer Rüdiger (von) Starhemberg, trafen sich in dieser Zeit zu einigen Gesprächen, allerdings brachten jene keinen Durchbruch in der Restaurationsfrage.

 

Mit dem Jahre 1938 und dem Druck auf Österreich durch das nationalsozialistische Deutschland, der letztlich zum „Anschluss" führte, sah Otto Habsburg-Lothringen eine Chance, sich politisch zu positionieren. Er stellte einen Plan zur Rettung der schwerbedrohten Heimat vor, in dem er Schuschnigg vorschlug, ihn zum Kanzler zu ernennen, um „seiner Pflicht als Sohn des Märtyrerkaisers Karl, als glühender österreichischer Patriot und als legitimer Kaiser dieses Landes nachzukommen“.

 

Die Nationalsozialist*innen hassten die Habsburger und erließen gleich nach dem Anschluss einen Haftbefehl gegen Otto, der sich in Belgien und Paris aufhielt, wegen Landesverrats. Nach dem Fall von Paris flüchteten er und seine Familie nach Amerika. Dort führte Otto of Austria, wie er sich offiziell nannte, Gespräche mit Franklin D. Roosevelt, während sein Bruder Robert in London mit Winston Churchill verhandelte. Ziel war die Schaffung einer österreichischen Freiheitsbewegung und letztendlich die Gründung einer Donauföderation unter der Führung der Habsburger.

 

Auch nach dem Kriegsende 1945 setzten sich diese Bemühungen – unter Diffamierung der Regierung Renner als kommunistisch – ohne Erfolge weiter fort. Die Anhänger*innen Ottos schlossen sich in der Zweiten Republik in der Monarchistischen Bewegung zusammen, die ähnlich wie in der Ersten Republik ihre Lage überschätzte. 1955 wurde wegen der Aufrechterhaltung des Anspruches auf Herrschaft das Habsburgergesetz von 1919 im Staatsvertrag verankert.

 

Ende der 1950er Jahre erwog Otto Habsburg-Lothringen, der mittlerweile als Präsident der von Richard Coudenhove-Kalergi gegründeten Paneuropa-Union fungierte, die Unterschrift unter die von Österreich vor der Aufhebung des Einreiseverbots verlangte Verzichtserklärung, die ihm mehr Bewegungsfreiheit in seiner Rolle geben würde. Am 31. Mai 1961 gab er diese schließlich ab, woraufhin es zu Auseinandersetzungen in der großen Koalition kam. Während die Sozialisten Befürchtungen einer Restauration der Dynastie hegten und neben der formalen Erklärung auf einen inneren Gesinnungswandel pochten, war die Volkspartei positiv eingestellt. Die Frage wurde auf die lange Bank geschoben, was es ermöglichte, eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einzureichen. Der Verfassungsgerichtshof erklärte sich als nicht zuständig und der Verwaltungsgerichtshof fällte im Mai 1963 einen Spruch zugunsten des Habsburgers. In der heftigen parlamentarischen Diskussion führte die SPÖ vergeblich einige Beispiele an, die verdeutlichen sollten, dass Otto sich noch immer für den legitimen Herrscher hielt. Sie stellte dann gemeinsam mit der Oppositionspartei FPÖ einen Antrag gegen seine Einreise, der zu einer Krise der Koalition führte. In der Zwischenzeit fertigte aber die niederösterreichische Landesregierung Otto Habsburg einen österreichischen Pass aus, der ihn auch zu einem Aufenthalt in diesem Land berechtigte – allerdings schickte die ÖVP daraufhin ihren Generalsekretär zu ihm, um ihn zu bitten, seine Einreise in Österreich nicht vor Ende der Legislaturperiode anzutreten. Otto Habsburg reiste dann nach den Neuwahlen 1966 und der Bildung einer ÖVP Alleinregierung erstmals offiziell, am 31. Oktober 1966, nach Österreich – die Befürchtungen der SPÖ, dass es zu Begeisterungstürmen kommen könnte, erwiesen sich als falsch. Auch die sozialistische Alleinregierung unter Bruno Kreisky 1970–1983 sah keinen Anlass zur Sorge und erlaubte Exkaiserin Zita 1982 ohne Verzichtserklärung die Einreise nach Österreich. Nach 1989 verstärkten sich die Aktivitäten der ehemaligen Dynastie, ohne aber in Ungarn oder Kroatien den Hoffnungen auf eine Restauration näher zu rücken. Diese Ideen gab die Familie nach dem Tod Ottos offensichtlich auf.

 

Als Exkaiserin Zita 1989 und dann Dr. Otto Habsburg-Lothringen 2011 in der Kapuzinergruft mit all dem Prunk monarchischer Tradition begraben wurden, war das vor allem ein Medienspektakel, aber kein Wasser auf die Mühlen der Monarchist*innen.

 

Eine der letzten Bastionen des Habsburgergesetzes, das bestimmt hatte, dass kein Mitglied einer ehemals regierenden oder regierenden Familie in Österreich zum Bundespräsidenten gewählt werden kann, fiel nach 2010. Der für die Grünen in Kärnten tätige Dr. Ulrich Habsburg-Lothringen kündigte seine Kandidatur an, die zwar nicht ermöglicht wurde, allerdings zu einer Veränderung der Verfassung führte – diese letzte Beschränkung fiel.

 

Das heutige Österreich scheint seinen Frieden mit den Habsburgern gemacht zu haben und auch diese – sieht man von gelegentlichen Diskussionen um den Familienbesitz ab – mit der Republik.

 

Autor*innen