1946: Die neue Bundeshymne
Eine Fixierung der österreichischen Identität
Am 22. Oktober 1946 beschloss der Ministerrat, die Melodie des ursprünglich für eine Freimaurerloge komponierten Bundeslieds (Brüder, reicht die Hand zum Bunde) zur österreichischen Bundeshymne zu erklären. Das war der vorläufige Endpunkt einer längeren Diskussion, die in der neu gegründeten Österreichischen Musikzeitschrift öffentlich geführt wurde. Ihr Herausgeber Peter Lafite war im Bundesministerium für Unterricht für Kultur zuständig und beteiligte sich wesentlich an staatlichen Maßnahmen zur Stärkung eines Selbstverständnisses von Österreich als eigener Nation. Die „altvertraute Haydn-Hymne“, das so genannte „Kaiserlied“ konnte zum großen Bedauern der Zuständigen nicht wieder eingesetzt werden, da es seit 1922 im Deutschen Reich und auch im Dritten Reich verwendet wurde. Ein Preisausschreiben im selben Jahr erbrachte zwar drei Gewinner von Neukompositionen, letztlich wurde aber die Wolfgang Amadeus Mozart zugeschriebene Melodie zum Sieger erklärt. Trotzdem gab es noch 1951 und im Haydn-Jubiläumsjahr 1959 Bestrebungen, doch dessen Melodie zu verwenden. Während die Bundeshymne an Bekanntheit und Zustimmung gewann, gab und gibt es Zweifel an Mozarts Autorschaft: In den 1960er Jahren wurde stattdessen das Armenlied seines Wiener Bundesbruders Johann Baptist Holzer (1753-1818) als Vorlage der Hymne genannt, das eine ähnliche Melodie hat. Anfang der 2010er Jahre haben Forschungen in Privatarchiven hingegen Paul (Pavel) Wranitzky (1756–1808) als wahrscheinlichen Verfasser entdeckt.