1946: Gruber-De Gasperi-Abkommen
Der Pariser Vertrag zur Südtirolfrage
Bei den Friedensverhandlungen im Frühjahr 1946 signalisierten die alliierten Siegermächte deutlich, dass es zu keiner Veränderung der Brennergrenze kommen würde. Das bedeutete auch: Südtirol würde bei Italien bleiben. Die Alliierten drängten Österreich und Italien zu einem Abkommen, das die Zukunft der deutschsprachigen Minderheit an Italiens nördlichster Grenze im Sinne einer autonomistischen Regelung sichern sollte. Die Außenminister der beiden Länder, Karl Gruber und Alcide De Gasperi, unterzeichneten daraufhin am Vorabend der Friedensverhandlungen für Italien, dem 5. September 1946, in Paris ein Abkommen.
Das nach den beiden Autoren benannte Schreiben, auch Pariser Vertrag genannt, wurde als Annex im italienischen Friedensvertrag aufgenommen. Damit ist das Gruber-De Gasperi-Abkommen der einzige völkerrechtlich bindende Vertrag auf den sich die Südtiroler*innen in den kommenden Jahrzehnten bei den schwierigen Verhandlungen für eine Autonomie stützen können. Die Umsetzung des Abkommens erfolgt allerdings schleppend bzw. gar nicht. Das auf das Abkommen gestützte Erste Autonomiestatut 1948 erwies sich dann als „Scheinautonomie“, die die Rechte der deutschsprachigen Minderheit kaum garantieren konnte.