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ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

1975: Kreisky-Peter-Wiesenthal Affäre

Täter-Opfer-Umkehr im Kontext der SPÖ Alleinregierung

Vier Tage nach der Nationalratswahl 1975 informierte Simon Wiesenthal die Öffentlichkeit von der Zugehörigkeit des FPÖ-Obmannes Friedrich Peter zu einer SS Einheit, die hinter der Ostfront schwerste Kriegsverbrechen begangen hatte. Wiesenthal hatte bereits vor den Wahlen den damaligen Bundespräsidenten Rudolf Kirchschläger informiert, um im Falle der Bildung einer kleinen Koalition Peter als Vizekanzler zu verhindern. Dieser hatte 1970 die Minderheitsregierung Bruno Kreiskys ermöglicht und im Gegenzug eine für die FPÖ lebensrettende Wahlrechtsreform erhalten. Im Kontext dieser Regierungsbildung thematisierte Wiesenthal den hohen Anteil ehemaliger Nazis wie Otto Rösch, Erwin Frühbauer, Josef Moser, Hans Öllinger und Oskar Weihs in der Regierung Kreisky I. Daraufhin hatte Leopold Gratz als Zentralsekretär der SPÖ Wiesenthals Dokumentationszentrum als „private Femeorganisation“ attackiert. Kreisky stellte sich sofort hinter Peter und dessen Unschuldsbeteuerungen und beschuldigte Wiesenthal, der als KZ-Häftling den Holocaust überlebt hatte, auf der Basis antisemitischer, polnischer Geheimdienstfälschungen der Kollaboration mit den Nazis. An die Stelle einer öffentlichen Debatte über den österreichischen Anteil am Nationalsozialismus trat die Kontroverse Kreiskys mit Wiesenthal. Dieser klagte Kreisky, der daraufhin seine Anschuldigung zurückziehen musste. Heinz Fischer forderte ohne Rechtsgrundlagen in Loyalität zu Kreisky einen Untersuchungsausschuss zur Person Wiesenthals, der sich in den 1980er Jahren erneut gegen Kreiskys Kollaborationsvorwurf verteidigen musste. Letztendlich verschleppte die parteipolitischem Kalkül zuzurechnende Reaktion eine breite Aufarbeitung Österreichs Anteil am Nationalsozialismus weiter. Der österreichische Journalist Peter Michael Lingens, der die Taktik Kreiskys gegenüber Wiesenthal als unmoralisch und opportunistisch kritisiert hatte, wurde in Österreich verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hob dieses Urteil 1986 auf und sprach Lingens vollen Schadensersatz zu.

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Jahr
1975
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