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Heute im hdgö

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Foto von weißem Stoffstück mit rotem Siebdruck mit der Aufschrift Jugendrat und einem Abbild eines Megaphon
Haus der Geschichte Österreich, Foto: hdgö, cc by-nc 4.0

1992: Österreich tritt der UN-Kinderrechtskonvention bei

Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben

Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist heute mit 196 Mitgliedstaaten die meistunterzeichnete Konvention der Vereinten Nationen (UNO). Sie setzt somit einen weltweiten Standard für den Schutz von Kinderrechten, deren Einhaltung vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft wird (Stand: November 2024). Österreich verpflichtete sich 1992 mit dem Beitritt zur KRK international zur Einhaltung der Kinderrechte.  

Zentral für die KRK ist, dass sie Kinder und Jugendliche als eigenständige, handlungsfähige Rechtssubjekte anerkennt, die wie Erwachsene selbst Träger*innen von Menschenrechten sind. Lange galten Kinder und Jugendliche in der österreichischen Rechtsordnung Erwachsenen untergeordnet oder als deren schutzbedürftige Angehörige. Erst 1989 wurde etwa die Anwendung von Gewalt in der Erziehung vollständig verboten. Die KRK garantiert Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte wie das Recht auf Leben, den Schutz vor Gewalt, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, und auch das Recht auf Bildung, Entwicklung, den Schutz vor Diskriminierung und betont die Beachtung des “Kindeswohls” in allen Lebensbereichen. Besonders bedeutend ist zudem das Prinzip der Partizipation: Kinder haben ein Recht auf Beteiligung. Das heißt, dass ihnen eine Stimme in sie betreffende Entscheidungen zusteht.  

Trotz dieser fortschrittlichen Prinzipien bleiben Probleme bestehen: Betroffene können sich nicht unmittelbar auf UN-Konventionen berufen, wenn sich Staaten vorbehalten, ein nationales Gesetz zur Umsetzung zu erlassen. Österreich trat zwar 1992 der KRK bei, aber setzte sie erst 2011 mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) verfassungsgesetzlich um. Zudem fehlen zentrale Rechte der KRK im Verfassungsgesetz, wie das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Armut, oder spezifische Schutzmaßnahmen für geflüchtete Kinder. Diese Lücken wurden vonseiten von Jugend- und Menschenrechtsorganisationen immer wieder kritisiert. 

Jahr
1992
Autor*innen