1956: Taxifahrerinnen wird Nachtarbeit erlaubt
Ein Verbot von Frauenarbeit wird beseitigt.
Im Oktober 1926 kamen die Verfassungsrichter zu dem Erkenntnis, Frauen das Lenken eines „Platzwagens“ (Taxis) zu gewähren. Dieses Erkenntnis des VfGH war für damalige Zeiten sehr fortschrittlich, bestimmten doch die Höchstrichter, dass der Ausschluss einer Geschlechtergruppe von einer Berufsausbildung ohne konkreten Bezug zu den beruflichen Anforderungen diskriminierend sei. Wenngleich dieses Erkenntnis für die damalige Beschwerdeführerin einen großen Erfolg darstellte, hatte man der ersten Taxilenkerin Wiens damit nicht gleichzeitig das Recht eingeräumt, diesen Beruf auch in der Nacht ausüben zu dürfen. Erst 30 Jahre später, 1956, wurde auch diese Einschränkung ausgeräumt – abermals durch den Verfassungsgerichtshof. Einige Jahre später wurde dieses Recht jedoch wieder eingeschränkt: 1969 wurde Frauen grundsätzlich verboten, in der Nacht zu arbeiten – ein Verbot, das bis 2002 aufrecht blieb.