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Foto: John Isaac, UN Photo

1992 : Streitbeilegung in der Südtirolfrage

Voraussetzung für den EU-Beitritt Österreichs 1995 war die Klärung noch offener Punkte – wie die Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis des Staates und die internationale Verankerung der Vereinbarung – zur Vollendung der Autonomie Südtirols. Tendenzen zur Selbstbestimmung im vom Zerfall bedrohten Jugoslawien 1991/92 legten Präzedenzfälle für Südtirol nahe. Das von der Democrazia Cristiana (DC) dominierte politische System Italiens brach nach Ende des Kalten Krieges durch bekannt gewordene Korruptionsskandale mit dem Ende der DC und der Partito Socialista Italiano (PSI) zusammen. Noch rechtzeitig vorher, am 11. Juni 1992, legte Österreichs Außenminister Alois Mock nach zwei Jahrzehnten Verhandlungen über ein zweites Autonomiestatut für Südtirol dem italienischen Botschafter in Wien, Alessandro Quaroni, die Erklärung über das Ende des Streits vor. Acht Tage später überreichte Österreich Italien vor dem UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali in New York die Erklärung zur Beilegung der Kontroverse über die Einhaltung und Gewährung der weitgehenden Autonomie für die Provinz Bozen, mit der der 1960 und 1961 vor der UNO eröffnete Streit mit Italien über die Anwendung des Pariser Abkommens von 1946 bezüglich Südtirol für beendet erklärt wurde. Der formelle Akt wurde nicht mehr auf Ebene der Außenminister, sondern nur noch unter den UNO-Botschaftern Peter Hohenfellner (Österreich) und Vieri Traxler (Italien) vollzogen. Damit war der Weg frei für die EU-Beitrittsverhandlungen Österreichs mit Brüssel 1993/94, bei denen keine italienischen Einwände mehr zu erwarten waren. Südtirol blieb im österreichischen EU-Beitrittsvertrag unerwähnt. Die Frage galt seither zwischen Wien und Rom als gelöst. 

Jahr
1992
Autor*innen