1876: Die Gründung des Verwaltungsgerichtshofes
Eine Institution zur Durchsetzung von Beschwerden über die Verwaltung
Das Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt 1867 sah vor, dass eine Person, welche sich durch eine Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt sah, ihre Ansprüche vor einem Verwaltungsgerichtshof in einem öffentlichen und mündlichen Verfahren geltend machen durfte. Nach langen intensiven Debatten sanktionierte (also unterschrieb) Kaiser Franz Joseph I. das Gesetz zur Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes am 22. Oktober 1875.
Der k.k. Verwaltungsgerichtshof nahm seine Arbeit am 2. Juli 1876 auf. Dieser hatte bei Beschwerden über gesetzeswidrige Verfügungen oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden des Gesamtstaates, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden zu entscheiden. Richtungsweisend war, dass die Urteile eine aufhebende Wirkung hatten. Dadurch wurde die Gesetzmäßigkeit der gesamten Verwaltung unter eine richterliche Aufsicht gestellt.
Die größte Bedeutung des k.k. Verwaltungsgerichtshofes liegt darin, dass er es erstmals auf sich nahm, die Erfassung des gesamten Verwaltungsrechtes Österreichs juristisch in Angriff zu nehmen. Das Verwaltungsrecht war damals nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt und die Richter mussten oftmals mit veralteten Rechtsquellen aus früheren Epochen arbeiten, die wiederum noch nicht systematisch erfasst worden waren. Die Hauptleistung des Verwaltungsgerichtshofes war die Erarbeitung der Grundsätze des Verfahrensrechtes, welche für die Verwaltungsbehörden bindend sein sollten. Der spätere Senatspräsident Friedrich Tezner sammelte und systematisierte die Ergebnisse dieser Arbeit in seinem 1896 veröffentlichten „Handbuch des österreichischen Administrativrechtes“. Nachdem 1911 eine Kommission unter dem späteren Verwaltungsgerichtshofpräsidenten Erwin von Schwartzenau wichtige Anstöße für eine Reform des Verwaltungsverfahrens gegeben hatte, wurde das Verwaltungsverfahrensrecht 1925 mit den „Gesetzen zur Vereinfachung der Verwaltung“ kodifiziert.
Die Originaltexte der gesetzlichen Grundlagen sind hier nachzulesen:
Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, über die richterliche Gewalt: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1867&page=426&size=45 (RGBl. 1867/144)
Gesetz vom 22. Oktober 1875, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1876&page=109&size=45 (RGBl. 1875/36)