Antonia Pachner wurde am 16. Januar 1891 in Rattendorf im Kärntner Bezirk Hermagor geboren. Sie wuchs römisch-katholisch bei Adoptiveltern auf und blieb zeitlebens unverheiratet. Nach ihrer Schulzeit arbeitete Pachner zunächst in Haushalten, später als Verkäuferin und schließlich als Hilfsarbeiterin in einer chemischen Feinputzerei und in einer Lederfabrik. Nach einer Tumoroperation am Dickdarm absolvierte sie 1922 am Landeskrankenhaus Klagenfurt einen Hebammenkurs und wurde in diesem Beruf tätig.
1931 wechselte sie in die Kinderstation des Landeskrankenhauses und arbeitete dort sieben Jahre lang als Krankenpflegerin. Pachner war bereits vor dem Parteiverbot 1933 Mitglied der NSDAP gewesen war und wurde nach der NS-Machtübernahme in Österreich 1938 erneut aufgenommen. Ihre Karriere brachte das deutlich voran: Im September 1939 erfolgte ihre Beförderung zur Oberschwester im Landes-Siechenhaus, wo sie sowohl für das Vorder- als auch das Hinterhaus verantwortlich war. Ihr unmittelbarer Vorgesetzter war der Arzt Franz Niedermoser, ein Befürworter der Ermordungen von Patient*innen im Rahmen der NS-„Euthanasie“. Als 1940/1941 hunderte Patient*innen im Rahmen der „Aktion T4“ in vier größeren Transporten in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz transferiert wurden, bereiteten Pachner und die ihr unterstellten Pflegekräfte die Transporte vor. Bereits zuvor hatte Pachner auf Anweisung ihres Vorgesetzten Niedermoser einzelne Menschen mittels Morphium-Injektionen getötet. Nach dem Stopp der „Aktion T4“ im August 1941 wurden die NS-Krankenmorde in den einzelnen psychiatrischen Anstalten fortgesetzt. Während ihrer Tätigkeit in Klagenfurt war, Pachner an der systematischen Ermordung zahlreicher Patient*innen beteiligt – entweder als unmittelbare Täterin oder als Auftraggeberin. Nach ihren eigenen Angaben wurden in der Einrichtung zwischen 700 und 900 kranke und pflegebedürftige Menschen getötet. Zum Teil handelte sie dabei auf Anweisungen von Franz Niedermoser, zum Teil entschied sie – ebenso wie andere Pflegekräfte – eigenständig, welche Patient*innen für eine Ermordung in Frage kamen. Die Morde rechtfertigte sie später als vermeintlich humane Tat, den kranken Menschen wäre dadurch viel Leid erspart worden.
Die Morde waren streng geheim zu halten, sie fanden zunächst im Tagessaal des Hinterhauses statt und wurden später in eine Wäschekammer mit zwei Betten verlegt, um sie vor anderen Patient*innen besser verbergen zu können. Dennoch ließ sich vor den Patient*innen nicht verheimlichen, dass eine Verlegung in den hinteren Teil der Einrichtung den baldigen Tod bedeutete.
Antonia Pachner wurde im Mai 1945 aus dem Krankenhausdienst entlassen. Im Klagenfurter Euthanasie-Prozess vor dem Außensenat Klagenfurt des Volksgerichts Graz wurde Pachner 1946 angeklagt, mindestens 20 Patient*innen eigenhändig durch verschiedene Schlafmittel getötet zu haben. Vor Gericht zeigte sie sich geständig, ließ jedoch jegliches Mitgefühl ihren Opfern gegenüber vermissen. Zudem gab sie zu, anderen Pflegekräften Tötungsaufträge erteilt und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt zu haben. Am 4. April 1946 wurde sie zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 19. Oktober 1946 wandelte der Bundespräsident das Todesurteil in eine zwanzigjährige schwere Kerkerstrafe um. Antonia Pachner starb am 8. April 1951 im Gefängnis.
Weiterführende Links:
https://kaernten.orf.at/v2/radio/stories/2550996/
https://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/pachner_urteil.php
Wissenschaftliche Literatur:
Gerhard Fürstler / Peter Malina, „Ich tat nur meinen Dienst.“ Zur Geschichte der Krankenpflege in Österreich, Wien 2004.
Helge Stromberger, Die Ärzte, die Schwestern, die SS und der Tod. Kärnten und das produzierte Sterben im NS-Staat, Klagenfurt 2002, S. 52–55.
Antonia Pachner: Eine Hebamme als Mörderin, in: Nadja Danglmaier / Werner Koroschitz, Nationalsozialismus in Kärnten. Opfer. Täter. Gegner, 3. Aufl., Innsbruck 2021, S. 261–262.