Am 20. Februar 1976 wurde der „Bundesbeirat für Behinderte“ von der damaligen Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter ins Leben gerufen. Seine erste Zusammensetzung war stark medizinisch geprägt und das Verständnis von Behinderung folgte daher einem medizinischen Modell von Behinderung. Leodolter formulierte den Aufgabenbereich des Beirats folgendermaßen: „Es ist die zentrale Aufgabe des Beirates, vor allem aus medizinischer Sicht Vorschläge zu erarbeiten, um für die einzelnen Gruppen der Behinderten die für sie optimalen Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu können.“
Der Beirat war beim damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz angesiedelt und bestand beinahe ausschließlich aus Männern. Ärzt*innen, Ministerialbeamte, Vertreter kirchlicher Einrichtungen und der Sozialversicherung dominierten das Gremium. Menschen mit Behinderungen waren nicht vertreten.
Vorsitzender war der Neurologe Andreas Rett, dessen Positionen – etwa zur schulischen Separation oder zur Zwangssterilisation – klar die Menschenrechte verletzten. Rett war ehemaliges Mitglied der NSDAP und HJ-Führer gewesen. Nach 1945 konnte er sein Studium bald fortsetzen und begann eine medizinische Karriere.
Die Sprache, die im Beirat verwendet wurde, spiegelte das System dieser Zeit. Begriffe wie „Sonderschule“, „entwicklungsgestört“ oder „teilweise bzw. voll integrierbare Behinderte“ waren offizielle Fachtermini. Behindertenpolitik bedeutete vor allem Fürsorge und Verwaltung und war in erster Linie ein Ressortbereich des Gesundheitsministeriums. Entscheidungen wurden für Betroffene getroffen – nicht mit ihnen.
Der Bundesbehindertenbeirat war nicht von Beginn an als eigenständiges Organ konzipiert. Erst mit der zunehmenden Formalisierung und systematischen Dokumentation ab dem Ende der 1970er-Jahre gewann er eine klar erkennbare organisatorische Struktur. In seiner zweiten Funktionsperiode umfasste das Gremium 37 Personen; darunter 10 vom Ministerium ausgewählte Ärzt*innen sowie 27 „Vertreter von Behörden und Institutionen“ aus Behörden, karitativen Organisationen wie Caritas, Diakonie, „Rettet das Kind“ oder Lebenshilfe, Sozialpartnern sowie der Österreichischen Bischofskonferenz.
Im Laufe der Jahrzehnte erhielt der Beirat Anhörungsrechte. Laut Bundesbehindertengesetz müssen ihm Berichte vorgelegt werden. Seine tatsächliche Wirkkraft blieb jedoch lange begrenzt. Der Beirat tagte meist nur einmal pro Jahr; der Informationscharakter stand im Vordergrund.
Das änderte sich erst im Jahr 2024, als der Bundesbehindertenbeirat durch eine Überarbeitung des Bundesbehindertengesetzes neu strukturiert wurde. Dabei wurde seine Rolle deutlich gestärkt: Er berät nun nicht mehr nur das Sozialministerium, sondern die gesamte Bundesregierung in Fragen der Behindertenpolitik. Nicht nur sind nun alle Ministerien vertreten, sondern besonders auch Selbstvertretungsorganisationen. Damit wurde das nun „Bundesbehindertenbeirat“ genannte Gremium zunehmend zu ressortübergreifend und partizipativ organisiert. Seine erste Sitzung in der neuen Besetzung fand im Jahr 2025 statt.