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Kinderschutz

Das Haus der Geschichte Österreich möchte ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein

Die Kinderrechtskonvention wurde von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedet und in Österreich 1992 ratifiziert. Die Rechte von Kindern sind im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer geregelt.  Der Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sind somit seit über drei Jahrzehnten gesetzlich verankert.  

 

Das Haus der Geschichte Österreich möchte ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein und hat in einem partizipativen Prozess folgendes Schutzkonzept erarbeitet:

Bei Fragen oder Mitteilungen zum Thema können Sie jederzeit das hdgö-Schutzteam für Kinder und Jugendliche – gerne auch anonym – kontaktieren: kinderschutz@hdgoe.at. Ihre Anliegen werden stets vertraulich behandelt.  

 

Die Kinderschutzbeauftragten des hdgö sind Birgit Landman und Nora Pierer.

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