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Deutsches Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Teil I
ÖNB, ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte Online

1938: Die Geburtsstunde der Raumordnung

Das Recht der Reichsplanung und Raumordnung im Lande Österreich

Bereits am 14. April 1938 – nur einen Monat nach dem „Anschluss“ Österreichs an Nazideutschland – wurde mit der Verordnung über die Einführung des Rechtes der Reichsplanung und Raumordnung im Lande Österreich der Begriff Raumordnung offiziell eingeführt. Den hohen Stellenwert dieser Fachrichtung im Hinblick auf die Bereitstellung von genügend Lebensraum für die „wachsende deutsche Bevölkerung“ illustriert auch der Umstand, dass dieses Gesetz noch vor den Nürnberger Rassengesetzen (20. Mai 1938) in Kraft trat. Im Deutschen Reich war bereits 1935 eine Reichsstelle für Raumordnung eingeführt worden, die unmittelbar dem Reichskanzler unterstand.

Mit dem Wirtschaftsplan, der im Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 (Wohnsiedlungsgesetz) verankert war, wurde auch erstmals ein Planungsinstrument mit Konzeptcharakter eingeführt. Der Wirtschaftsplan diente der gesamtkommunalen Entwicklung und kann als Vorläufer des örtlichen Entwicklungskonzepts gesehen werden.

Viele wussten die Gunst der Stunde zu nutzen, um Strukturen und Netzwerke zu etablieren, die sich noch lange halten sollten. So stellte Hugo Hassinger, Pionier der Raumforschung in Österreich, bereits am Tag vor der Einführung des neuen Rechtes für die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) eine Liste geeigneter Expert*innen zusammen. Einige dieser Akteur*innen haben auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs das Planungsgeschehen und die Ausbildung jüngerer Generationen von Planer*innen weiterhin aktiv beeinflusst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bundesverfassung von 1929 wieder in Kraft gesetzt, die keinen eigenen Kompetenztatbestand Raumordnung kannte. Die meisten Bundesländer erließen in den 1950er bis 1970er Jahren eigene Raumordnungs- oder Raumplanungsgesetze, wobei neben planungsrelevanten Bestimmungen aus den Bauordnungen auch das – in manchen Bundesländern noch bis in die 1970er Jahre gültige – Wohnsiedlungsgesetz als Grundlage diente.

Weiterführende Links:

Dieser Text erschien in einer älteren, längeren und leicht abgewandelten Fassung in: Karoline Mayer/Katharina Ritter/Angelika Fitz/Architekturzentrum Wien (Hg.), Boden für Alle, Zürich 2020, 126–130.

Weitere Infos auf anderen Seiten finden Sie hier:

https://www.azw.at/de/artikel/katalogboden-fuer-alle/

https://www.azw.at/de/termin/boden-fuer-alle/

 

Autor*innen: Karoline Mayer, Katharina Ritter

Jahr
1938
Autor*innen