1969: Nachtarbeitsverbot für Frauen
Abschaffung bereits in den 1870ern gefordert
1969 wurde ein Gesetz eingeführt, das ein Nachtarbeitsverbot für Frauen für den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr festlegte. Eine diesbezügliche Beschwerde betrachteten die damals ausschließlich männlichen Verfassungsrichter als konform mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung (Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes) und argumentierten mit stereotypen Rollenvorstellungen: Frauen müssten sich im Durchschnitt tagsüber mehr um Haushaltsführung und Kindererziehung kümmern, eine Nachtarbeit stelle eine zusätzliche Belastung dar. Diese Auffassung vertrat der Verfassungsgerichtshof auch noch 1992. Damals führte er das traditionelle Frauenbild ins Treffen, um gegen die Interessen von berufstätigen Frauen zu entscheiden: Haushaltsführung und Kindererziehung würden erst allmählich partnerschaftlich gemeinsam übernommen, weshalb das Nachtarbeitsverbot aufrecht bleiben müsse. Erst im Zuge der EU-Mitgliedschaft Österreichs wurde das Nachtarbeitsverbot für Frauen 2002 abgeschafft, weil es nicht konform mit EU-Recht war. Damit endete ein jahrhundertlanger Prozess, hatten doch bereits viele Vertreterinnen der ersten Frauenbewegung ab den 1870er Jahren die Abschaffung des Verbotes der Nachtarbeit für Frauen gefordert.