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Grammel und Powidl im EU-Beitrittsvertrag

Kartoffel, Quark, Pfifferlinge, Hackfleisch – diese Begriffe und noch eine ganze Liste mehr sorgten 1994 für Unmut. Oder genauer gesagt, sorgte die Angst um den Verlust ihrer österreichischen Entsprechungen für Sorge.

 

Die Idee eines vereinten Europas ist nicht neu, erst 1995 wurde sie aber für Österreich zur Realität. Am 12. Juni 1994 stimmten die ÖsterreicherInnen mit 66,58 Prozent für einen Beitritt zur Europäischen Union. Im Jänner 1995 trat die Republik der Staatengemeinschaft offiziell bei. Der Beitrittsvertrag zwischen Österreich und der EU enthält dabei eine durchaus außergewöhnliche Akte: Das Protokoll 10. In diesem Protokoll ließ sich die österreichische Republik vertraglich zusichern, dass ausgewählte, österreich-spezifische Begriffe in allen offiziellen Dokumenten der EU ihrer bundesdeutschen Entsprechung gleichgestellt werden. Die 23 ausgewählten Begriffe stammen aus dem Bereich der Kulinarik und wurden von BeamtInnen des Gesundheits- und Landwirtschaftsministeriums ausgewählt. Dafür wurde das damals bereits existierende EU-Recht nach bundesdeutschen Begriffen durchsucht, die im österreichischen Sprachgebraucht anders bezeichnet werden. Andere Bereiche, in denen sogenannte Austriazismen – Wörter, die typischerweise in Österreich gebraucht werden – relevant sind, fanden keinen Eingang in das offizielle Protokoll. KritikerInnen sahen in der Liste deshalb keine sprachpolitische Maßnahme, sondern einen Versuch, der Bevölkerung Zuversicht zu vermitteln.

 

Die Angst um den Verlust der eigenen Sprache war in den Vorbereitungen der Volksabstimmung ein großes Thema. (Werbe)statements wie „Erdäpfelsalat bleibt Erdäpfelsalat“ oder „Topfen bleibt Topfen“ wurden von Politik und Medien weitergetragen. Der bekannte österreichische Musiker Georg Danzer widmete dem Ausspruch „Erdäpfelsalat bleibt Erdäpfelsalat“ sogar ein Lied, in welchem er beteuert „unser Deitsch hat mehr Charakter“. Wie schon das Protokoll 10 erahnen lässt, hat die Debatte rund um den Sprachgebrauch in der Staatengemeinschaft allerdings wenig mit Sprachpolitik zu tun. Es ging dabei vor allem um die Frage eines nationalen Selbstverständnisses. Die Debatte verdeutlicht den Erfolg des Erschaffens und Etablierens einer spezifischen österreichischen Identität nach dem Zweiten Weltkrieg. War die Frage nach einem eigenständigen Österreich während der Ersten Republik noch ein umstrittenes Thema, agierten die Menschen in den 1990er Jahren als selbstbewusste „(Ess)-Kulturnation“, die ihre Sprachgewohnheiten mit Stolz in der EU etablieren wollten. Das zentrale Bild zur Abgrenzung war dabei Deutschland und „die Deutschen”.

 

2003 flammte der Konflikt mit dem in den Medien – allen voran der Kronen Zeitung – sogenannten „Marmeladekrieg“ nochmal auf. Der Begriff Marmelade für Fruchtaufstriche aus Kern- und Beerenfrüchten wurde im Protokoll 10 nicht geschützt, auch weil der Begriff kein spezifisch österreichisches Wort ist. Einer bereits 1979 getroffenen Normierung im EU-Recht zufolge, heißt ein Fruchtaufstrich aus Zucker, Frucht und ggf. Wasser Konfitüre. Österreichische HerstellerInnen mussten ihre Produktbezeichnung anpassen, was bei manchen zu Ärgernis führte. Die Konfitürenverordnung wurde 2004 novelliert – DirektvermarkterInnen dürfen ihre Fruchtaufstriche weiterhin Marmelade nennen, im Supermarkt darf der Begriff nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verwendet werden.

 

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