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Teilnehmerinnen während der Präsentation des 5. CEDAW-Berichts durch Pakistan, Foto: MoHRComms, cc by 4.0

2008: Die UNO-Behindertenrechts-konvention wird beschlossen

Ein UN-Sonderberichterstatter bestätigte 1993 in einem Bericht die weltweiten Menschenrechtsverletzungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt waren. Damit setzte er einen Prozess in Gange, an dessen Ende die Behindertenrechtskonvention stehen sollte. Zuvor schon hatten Schweden und Italien Vorstöße zur Ausarbeitung einer entsprechenden Konvention genommen, doch erst im Dezember 2001 erfolgte die Gründung einer Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, eine Konvention auszuarbeiten – nun auf Initiative Mexikos. Diese bestand aus RegierungsvertreterInnen, NGOs und nationalen Menschenrechtsinstitutionen und legte einen Entwurf vor, auf dessen Basis im Dezember 2003 die Verhandlungen über die Ausarbeitung der Konvention starten konnten.

 

Drei Jahre später – im Dezember 2006 wurden erstmals in der Geschichte der UNO sowohl die Behindertenrechtekonvention wie auch gleichzeitig das dazugehörige sogenannte Fakultativprotokoll verabschiedet – dieses Protokoll macht Beschwerden von Staaten aber auch Individuen möglich. Beide Dokumente wurden am 30. März 2007 in New York unterzeichnet, sodass sie am 3. Mai 2008 in Kraft treten konnten.

 

Die Konvention zählt zu den bedeutendsten UN-Menschenrechtsdokumenten des 21. Jahrhunderts, sie kam auch unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zustande. Der Druck, den die Behindertenbewegung selbst aufgebaut hatte, war wesentlich dafür, dass dieser Meilenstein erreicht werden konnte. In den USA hatten Selbstvertretungsorganisationen durchgesetzt, dass sie die Inhalte der Konvention mitverhandelten. Ihr Motto lautete „Nothing about us without us“. Die Behindertenrechtskonvention ist die erste universelle Konvention, in der Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an den Menschenrechten gewährleistet und garantiert wird. Sie wurde bis dato von 182 Staaten unterzeichnet, alle Staaten sind berechtigt, Staatenberichte zu verfassen.

 

Österreich ist am 26. Oktober 2008 der Behindertenrechtskonvention beigetreten. Für die Überwachung und Durchführung der Konvention wurde im Dezember 2008 ein Monitoring-Ausschuss installiert. Ein Nationaler Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zeichnet für die Umsetzung der Konvention bis 2020 verantwortlich. 2019 wurde beschlossen, die Laufzeit bis 2030 zu verlängern. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichteten sich gleichermaßen Bund, Länder und Gemeinden zu deren Umsetzung. Kritik gegen den Nationalen Aktionsplan wurde vor allem von Selbstvertretungsorganisationen geübt, die bemängelten, dass die Bundesländer nicht ausreichend einbezogen waren und dass Indikatoren zum Messen der Erfolge fehlten. Die Steiermark hatte eine Vorreiter-Rolle, da es das erste Bundesland war, das einen Aktionsplan für das eigene Land erstellte, um die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu treffen.

Jahr
2007
Autor*innen