1938–1945: Vermögensraub
„Arisierung“ jüdischen Eigentums durch die NS-Behörden
Bereits im März 1938, unmittelbar nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich, wurden Wohnungen und Geschäfte von Jüdinnen und Juden ausgeraubt oder zerstört („wilde“ Arisierungen). In den ersten Wochen nach dem „Anschluss“ wurden Vermögen von Jüdinnen und Juden und politischen Gegner*innen durch die NS-Behörden und Verwaltung beschlagnahmt und sichergestellt.
Durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Jüdinnen und Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 (RGBl I 1938, S. 414 ) wurden alle Menschen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Jüdinnen oder Juden galten, schließlich verpflichtet, ihr gesamtes Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offen zu legen.
Bis 1945 wurden alleine in Wien rund 65.000 Wohnungen, darunter auch Gemeindewohnungen auf diese Weise „arisiert“ und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr rückgestellt.
Schließlich wurde mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 Jüdinnen und Juden, die sich im Ausland aufhielten, ihre deutsche Staatsangehörigkeit entzogen und somit auch das gesamte Vermögen. Diese Bestimmung galt auch für die in die besetzten Gebiete, in Ghettos und Konzentrations- bzw. Vernichtungslager deportierten Jüdinnen und Juden .