Audio: Kurator Stefan Benedik zu Gast bei Im Museum, Episode #47: Der Pass von Alex Jürgen
Wie ein Pass Geschichte schreibt
Ein Dokument für die Reise zu Menschenrechten
Manchmal kann auch ein echtes Massenobjekt etwas ganz Außergewöhnliches sein. 2018 erreichte Alex Jürgen vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausstellung eines Reisepasses, also eines millionenfach verbreiteten Dokumentes. Dieses aber ist ein Meilenstein, weil Alex Jürgen damit die amtliche Anerkennung von intergeschlechtlichen Menschen durchgesetzt hat. Der Reisepass der Republik Österreich für Alex Jürgen war das erste offizielle Schriftstück seiner Art. Obwohl auch in der Vergangenheit nie zur Debatte stand, dass es intergeschlechtliche Menschen gibt, musste Alex Jürgen die richtige Abbildung des Geschlechts – nicht mit F oder M, sondern X – erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten.
Erfahren Sie hier mehr darüber, was schon vor hundert Jahren das Geschlecht in Reisepässen über staatliche Vorurteile verriet, wie Mobilität und Kontrolle zusammenhängen, seit wann intergeschlechtliche Menschen massenhaft ärztlichen Eingriffen ausgesetzt sind und was ein Pass dagegen hilft.
Ein Reisepass als Puzzlestein: Wie kämpft Alex Jürgen für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen?
Alex Jürgen ist eine intergeschlechtliche Person, die als Hauptperson der Dokumentation Tintenfischalarm (von Elisabeth Scharang) 2006 einem breiten Publikum bekannt wurde. Alex Jürgen machte darin greifbar, was medizinische Eingriffe an Kindern bedeuten, deren Körper als geschlechtlich „uneindeutig“ gelten: Schmerzen, großen sozialen und psychischen Druck und das Gefühl, von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Vor allem aber stellen die ärztlichen Eingriffe einen massiven Bruch der Menschenrechte dar: Solche Operationen und Behandlungen werden an Kindern vorgenommen, die sich nicht dazu äußern können und ihr ganzes Leben davon geprägt werden. Nach der Dokumentation gründete Alex Jürgen den Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreichs mit, der seither Informationsarbeit betreibt, Eltern berät und intergeschlechtliche Menschen vertritt. Außerdem setzte Alex vor dem Verfassungsgerichtshof durch, den ersten Reisepass Österreichs zu bekommen, der einen Eintrag weder auf „weiblich“ oder „männlich“ enthält.
Ein Dokument mit Geschichte: Was sagen Reisepässe über eine Gesellschaft aus?
Seit es Pässe gibt, ist das Geschlecht der Inhaber*innen entscheidend. In den ersten Reisedokumenten der Republik Österreich wies der Vordruck wenig subtil darauf hin, wem die Behörden Mobilität zutrauten: Nicht nur die Formulierung „Name des Inhabers“ ist verräterisch, sondern besonders der Nachsatz „begleitet von seiner Frau“. Solche Wendungen legen Erwartungen fest und fixieren, was als „normal“ und was als „Abweichung“ betrachtet wird. Männer*, die in der Regel verheiratet sein sollten, wurden als rechtmäßig Reisende betrachtet, obwohl selbstverständlich immer auch Frauen* typische Reisende waren und auch Pässe ausgestellt bekamen. In diesem Fall mussten Beamte dann aber den Vordruck durchstreichen und mit einer handschriftlichen Ergänzung versehen.
Bis zu Alex Jürgens Pass war jeder Geschlechtseintrag in jedem Dokument in Österreich auf nur zwei verpflichtende Wahlmöglichkeiten beschränkt. Reisedokumente waren ursprünglich Privilegien, die eine sichere Reise ermöglichen sollten, indem sie beispielsweise auswiesen, dass jemand unter besonderem Schutz stand. Im 19. Jahrhundert änderte sich das und Dokumente dienten immer mehr der Kontrolle von Menschen, die mobil waren und als Gefahr angesehen wurden. Behörden wollten sie eindeutig identifizieren. Die Fragen, die sie dabei stellten, haben sich seither nicht geändert: Wie heißt die Person? Welches Geschlecht hat sie? Wie alt ist sie? Wie sieht aus? Diese Idee der eindeutigen Zuordnung entstand nicht zufällig genau zu der Zeit, in der sich auch die Idee durchsetzt, dass die Menschheit und die ganze Welt in zwei Teile unterteilt werden kann, nämlich in Kultur und Natur, Öffentlichkeit und Privatheit, in Männlichkeit und Weiblichkeit. Das Geschlecht wurde zum wesentlichen Maßstab, weil es als Element einer und Symbol für eine unverrückbare, „natürliche“ Ordnung angesehen wurde. Daher wurden Menschen, die Geschlechtergrenzen überschreiten, immer als dubios oder sogar gefährlich betrachtet und lösten Panik aus. Das betraf beispielsweise Soldatinnen oder Menschen, die Kleidung des vermeintlich „anderen“ Geschlechts trugen oder eben Personen, die nicht eindeutig einer Geschlechtergruppe angehörten.
Kein drittes Geschlecht: Wofür steht eigentlich X?
Dabei hat es immer Menschen gegeben, deren Identität oder Körper nicht (nur) in eine von zwei Kategorien passte. Aus Sicht der herrschenden Meinung sollten sie nicht sichtbar werden, sie wurden amtlich reglementiert, gesellschaftlich tabuisiert, politisch unterdrückt, medizinisch bekämpft. Der unscheinbare Pass von Alex Jürgen ist eine große Errungenschaft. Er ist der Beweis, dass es möglich ist, die Verhältnisse zu verändern und Menschenrechte durchzusetzen.
Wofür steht nun dieses X? Eigentlich wurde erst in den letzten Jahrzehnten verneint, dass intergeschlechtliche Menschen existieren, wohl wurde ihre bloße Existenz aber schon lange ignoriert oder als Tabu behandelt, weil sie der Behauptung, dass es eindeutig nur zwei Geschlechter gäbe, widerspricht. Daher ist es auch wichtig, zu berücksichtigen, dass X nicht ein drittes Geschlecht bedeutet, sondern ein Sammelbecken darstellt. Der Code X wurde von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation der UNO entwickelt, die die Norm für Reisepässe kontrolliert und wird in vielen Staaten angewendet. Er entspricht aber im österreichischen Recht mehreren Formen der Geschlechtszugehörigkeit: nämlich divers, inter und offen. Das ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass das System der strikten Zweiteilung nicht einfach ergänzt wird, sondern insgesamt nicht ausreicht, um die Vielfalt menschlicher Körper und Erfahrungen zu beschreiben. Wenn Menschen nicht in eine von zwei Schubladen passen, sind nicht einzelne Ausnahmen von der Regel der Zweigeschlechtlichkeit, sondern der Beleg dafür, dass Geschlecht ein Spektrum ist, weil es sich weder biologisch noch sozial, kulturell oder psychisch auf nur zwei Möglichkeiten reduzieren lässt.
Ein Pass als Werkzeug: Warum hilft Sichtbarkeit gegen unnotwendige medizinische Eingriffe?
Für Alex Jürgen ist der Pass nicht das Ziel, sondern nur ein Meilenstein, ein Etappensieg auf einem Weg, der noch gegangen werden muss. Biologisch wurden immer schon Kinder mit „uneindeutigen“ Geschlechtsmerkmalen geboren oder haben sich später im Leben anders entwickelt. Aber erst in den letzten Jahrzehnten wurde in Westeuropa extrem gewaltvoll gegen intergeschlechtliche Personen vorgegangen. Viele von ihnen wurden im Nationalsozialismus verfolgt, danach setzte sich aufgrund der Weiterentwicklung der Medizin die Praxis durch, Kinder mit Operationen und Hormonbehandlungen medizinisch zu formen, als ob sie eindeutig männlich oder weiblich wären.
Als Alex Jürgen in Steyr geboren wurde, wurde in der Geburtsanzeige des Krankenhauses bei Geschlecht noch „unklar?“ eingetragen. Diese Zuordnung wurde dann nachträglich durchgestrichen, und stattdessen „männlich“ vermerkt, bevor die Ärzt*innen schließlich nochmals ihre Meinung änderten und den Eltern rieten, Alex zu einem Mädchen zu machen. Solche Entscheidungen wirken nicht nur in der Erziehung und in der Art, wie ein Kind von seinem Umfeld behandelt wird, sondern haben mit Hormonbehandlungen und einer Amputation der Geschlechtsorgane auch einen massiven Eingriff in den Körper eines Kindes zur Folge. Dafür gibt und gab es auch damals keinerlei medizinische Gründe, vielmehr sollten kulturelle und soziale Normen durchgesetzt werden.
Nachdem der Kampf um den Reisepass gewonnen war, stellte Alex Jürgen dementsprechend auch fest, dass der noch wichtigere Schritt wäre, auf Basis der offiziellen behördlichen Anerkennung von intergeschlechtlichen Menschen auch eine gesetzliche Maßnahme durchzusetzen: Aktivist*innen für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen fordern, dass geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern an strenge Bedingungen geknüpft werden und Eingriffe untersagt werden, die medizinisch völlig unnotwendig sind. Eltern sollen nicht mehr so stark unter Druck gesetzt werden, Entscheidungen mit unumkehrbaren Folgen zu treffen. Diese Forderung deckt sich übrigens mit der Ansicht einer großen Mehrheit von Ärzt*innen und mit der Empfehlung der österreichischen Bioethikkommission. Auch als der Verfassungsgerichtshof Alex Jürgen recht gab, äußerte er sich dazu ganz grundsätzlich: „Intersexualität ist kein Ausdruck einer krankhaften Entwicklung.“
Eine Staatsaffäre: Wie Alex Jürgen einen richtigen Pass erreichte
Im Pass von Alex Jürgen ist das Ausstellungsdatum 2017 vermerkt, gedruckt wurde er aber erst 2018. Das liegt daran, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof 2018 feststellte, dass Alex Jürgen schon beim erstem Antrag 2017 Gehör finden hätte müssen: Alex Jürgen hatte damals von der zuständigen Stadt Steyr eingefordert, das tatsächliche Geschlecht abzubilden, also den bisherigen Geschlechtseintrag „männlich“ im Dokument zu streichen oder diesen auf „inter“ zu ändern – was die Behörde aber nicht bewilligte. Auch wenn das wie eine juristische Fachdebatte wirkt, steht dahinter die Auseinandersetzung mit einer zentralen Frage, die von vielen als Grundlage von Staat und Gesellschaft betrachtet wird: Wie wichtig ist Geschlecht, darf es verändert werden und was bedeutet es eigentlich? Die zuständige Stadtgemeinde argumentierte in der Ablehnung des Antrags, dass die Zweigeschlechtlichkeit Grundlage der Rechtsordnung sei. Alle Gesetze und Regelungen müssten umgebaut werden, wenn die Unterscheidung zwischen Mann und Frau infrage gestellt würde. Der Verfassungsgerichtshof widersprach dem eindeutig. Darüber hinaus hielt er fest, dass es keine Notwendigkeit gab, auch nur ein Gesetz zu ändern, um dem Antrag zu entsprechen. In der Regelung der Art und Weise, wie Name, Geschlecht und Familienstand in Österreich behördlich verwaltet werden („Personenstand“) wird nämlich kurz gesagt nur festgelegt, dass ein Geschlecht angegeben werden muss, nicht aber, welche Optionen dafür zur Verfügung stehen. Der Verfassungsgerichtshof hielt fest, dass angesichts des Menschenrechtes auf Privatleben die Art, wie Menschen ihr Geschlecht erleben, schon seit 1953 in Österreich durch die Europäische Menschenrechtskonvention besonders geschützt ist. Wie es die entsprechenden Regelungen verlangen, muss das Geschlecht also angegeben werden, es ist aber nicht beschränkt auf nur zwei Optionen. Stattdessen stehen – seit Alex Jürgen Recht bekommen hat – allen Österreicher*innen fünf Möglichkeiten offen, nämlich neben „weiblich“ und „männlich“ auch „divers“, „inter“ und „offen“. Der Verfassungsgerichtshof folgte damit einem Vorschlag der Bioethikkommission, den auch Alex Jürgen in seiner Beschwerde aufgegriffen hatte. Damit ist also nicht nur ein einzelner Pass erkämpft geworden, sondern mehr Möglichkeiten für alle Dokumente, die in Österreich ausgestellt werden.
Ein Blick in Spielzeugabteilungen reicht, um zu wissen, dass Zweigeschlechtlichkeit ein prägendes Thema für die Gesellschaften der Gegenwart ist. Das war nicht immer so: In den letzten Jahrzehnten hat sich die Trennung von Mädchen und Buben verstärkt. In der Zeit der Gender Reveal Parties, in denen das wichtigste Ereignis einer Schwangerschaft das Anschneiden einer Torte ist, eröffnet Alex Jürgens Reisepass eine Alternative. Das Leben muss nicht bestimmt sein davon, ob die Füllung einer Mehlspeise rosa oder blau ist. Dieses Dokument macht darüber hinaus greifbar, dass diese Tortenfüllungen tatsächlich in verschiedensten Farben und Schattierungen erscheinen müssten, und dass es auch in Ordnung ist, wenn jemand keinen Appetit auf Cremes hat.