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Gertrude Landau (geb. Segel) (1920–1992)

Polizei-Sekretärin in Wien und im besetzten Polen

Gertrude Landau wurde als Gertrude Segel am 16. Jänner 1920 als Tochter eines späteren SS-Offiziers in Wien geboren. Sie arbeitet ab August 1938 in der neu errichteten Gestapo-Leitstelle Wien als Stenotypistin in der Abteilung II A 3 beim Referat für „Rotspanienkämpfer“, das für die Verfolgung jener Österreicher*innen zuständig war, die am Spanischen Bürger*innenkrieg teilgenommen hatten. Diese Personen hatten aufseiten der Republik gegen den Putsch rechtsextremer Militärs unter dem General Franco gekämpft. 

 

1941 meldete sie sich freiwillig zum Einsatz im Umfeld des deutschen Eroberungs- und Vernichtungskriegs. Am 1. Februar 1941 trat sie ihre Stelle beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Radom im von NS-Deutschland besetzten Polen an. In der Dienststelle, wo sie in der Lohnverrechnung und für die Personalverwaltung tätig war, begann eine Beziehung zwischen ihr und ihrem späteren Ehemann, den gleichfalls aus Wien stammenden SS-Offizier und Gestapo-Mitarbeiter Felix Landau. Zu diesem Zeitpunkt war Landau verheiratet und Segel mit einem Wehrmachtssoldaten verlobt. Als sich Segel aber weiterhin mit ihrem Verlobten traf, brach Landau den Kontakt ab. 

 

Im Sommer 1941 ließ sich Felix Landau zum Grenzpolizeikommissariat (GPK) Drohobycz/Drohobych, einer Außendienststelle des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Lemberg/Lviv/Lwów, versetzen, wo er zum Leiter des Arbeitseinsatzes der jüdischen Bevölkerung des Ghettos in Drohobycz/Drohobych bestellt wurde. Bis Mai 1943 nahm er dort an zahlreichen Massenerschießungen teil. Er begann Briefe an seine „Trude“ in Form eines Tagebuchs zu schreiben, das zwischen der detailreichen Beschreibung der Massaker aus der Perspektive eines NS-Täters und der sentimentalen Gemütslage eines selbstmitleidigen Liebhabers wankte. Sein Tagebuch überführte Landau nach 1945 seiner Verbrechen. Im Herbst 1941 erwirkte Landau die Versetzung von Gertrude nach Drohobycz/Drohobych, wo sie eine von ihm beschlagnahmte Villa bewohnten. Überdies leitete Landau die Scheidung von seiner Ehefrau ein, wobei eines seiner beiden Kinder bei ihm blieb. Nach Genehmigung durch das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS konnten sie am 5. Mai 1943 heiraten.

 

Überlebende berichteten, dass das Verhalten von Frau Landau gegenüber jüdischen Zwangsarbeiter*innen grausam war. So beschuldigte sie beispielsweise Jakob Goldsztein, der in der örtlichen Reithalle arbeitete, ihre goldene Halskette bei einer Feier gestohlen zu haben. Sie ließ ihn durch ihren Mann gewalttätig verhören. Später stellte sich heraus, dass ein SS-Mann die Kette an sich genommen hatte, eine Kette die ursprünglich einer Jüdin gehört hatte und von Felix Landau während eines Massakers konfisziert und Gertrude geschenkt wurde. Frau Landau soll zudem den Tod ihrer drei jüdischen Haushaltshilfen befohlen und ein jüdisches Kind ermordet haben.

 

Nach Kriegsende wurde Gertrude Landau am 2. August 1945 verhaftet und in das US-amerikanische Internierungslager Glasenbach überstellt. 1947 wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie vor dem Volksgericht Wien eingeleitet. Es sollte jedoch zu keiner Anklage kommen, das halbherzig geführte Verfahren wurde im Oktober 1949 eingestellt. Bereits 1946 hatte sich Getrude von Felix Landau, der in der BRD untergetaucht war, scheiden lassen. Sie heiratete erneut, hieß nun Gertrude Richter und starb im August 1992 in Wien. 

 

 

Weiterführende Links:
 

https://digital.kenyon.edu/bulmash/1877 

http://remembertogetheracrossborders.eu/gertrude-landau-1920/ 

https://www.jpost.com/magazine/books/forgotten-nazis-329607 

 

 

Wissenschaftliche Literatur: 

 

Elisabeth Boeckl-Klamper / Thomas Mang / Wolfgang Neugebauer, Gestapo-Leitstelle Wien 1938–1945, Wien 2018, S. 393–394. 

Tuviah Friedmann, Bericht des SS- und Polizeiführers über die Vernichtung der Juden Galiziens – Tagebuch des SS-Hauptscharf. F. Landau über seine Tätigkeit in Drohobycz, 1941–1944, Dokumentensammlung, Haifa 1988, S. 2–21. 

Ernst Klee / Willi Dressen / Volker Rieß (Hg.), „Schöne Zeiten“. Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer, Frankfurt/Main 1988, S. 88–104. 

Wendy Lower, Hitlers Helferinnen. Deutsche Frauen im Holocaust, München 2014, S. 81–84, S. 177–180, S. 233–235 (engl. Originalfassung: Wendy Lower, Hitler’s Furies. German Women in the Nazi Killing Fields, Boston–New York 2013). 

Roland Pichler, „Hitler’s Furies“? Zur Beteiligung von Frauen an NS-Verbrechen am Beispiel zweier österreichischer Nachkriegsprozesse vor dem Volksgericht Wien, in: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs (BRGÖ), 2015, S. 91–111, hier S. 95–100. 

Christiaan F. Rüter, Dick W. de Mildt (Hg.), Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung (west-) deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, 1945–2012, 49 Bände, Amsterdam–München 1968–2012, hier Bd. 18: Die vom 21.11.1961 bis zum 10.01.1963 ergangenen Strafurteile, Verfahren Lfd.Nr.531, Amsterdam 1978, S. 12–32. 

Thomas Sandkühler, Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941–1944, Bonn 1996, S. 441–442. 

Gudrun Schwarz, Eine Frau an seiner Seite. Ehefrauen in der „SS-Sippengemeinschaft“, 2. Aufl., Hamburg 2001, S. 201–206. 

 

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